60 Milliarden waren aus dem Sondertopf für die Corona-Plandemie übriggeblieben. Diese hat die Bundesregierung im Februar 2022 in ein Sondervermögen verschoben, welches heute “Klima und Transformationsfonds” (KTF) heißt. Dies war verfassungswidrig, urteilte heute das Bundesverfassungsgericht.
Es handelte sich da bereits um den zweiten Nachtragshaushalt 2021. Per Bundestagsentscheidung wurde der KTF somit von 40 Milliarden auf 100 Milliarden Euro aufgestockt. Nicht etwa in die Rentenversorgung oder in den Wohnungsbau ging das Geld, geschweige denn in gesunde Ernährung. Nein, es ging in dieses Fantasiekonglomerat.
2021 wurde das Geld bereits gebucht, sollte aber erst in den Folgejahren ausgegeben werden. Man passte dazu extra die Buchungssystematik des Haushaltsrechts an. Dadurch plante die Bundesregierung die Schuldenbremse 2023 und 2024 wieder einahalten zu können, mit sorgsamer Politik erschien ihr dies nämlich nicht möglich. Doch Unionsabgeordnete klagten. Heute entschied das Gericht.
Das BVG begründet seine Entscheidung vor allem mit folgenden drei Erwägungen: Erstens geht es um eine Darlegungspflicht des Gesetzgebers bei diesem Haushaltsmanöver. Der habe den notwendigen “Veranlassungszusammenhang” zwischen der Notsituation und den Gegenmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspreche die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die “Schuldenbremse” bei gleichzeitiger Anrechnung als “Schulden” im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig. Drittens habe die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG verstoßen.
Ab Donnerstag trifft sich nun der Haushaltsausschuss um eine Bereinigung für den Haushalt 2024 in Angriff zu nehmen. Schon zum kommenden Monatswechsel soll das Haushaltsgesetz im Bundestag endgültig beschlossen werden. Dazu müssen sie nun auch klären, wie die 60-Milliarden-Lücke im KTF gestopft werden soll – warum man die verbleibenden 40 Milliarden daraus nicht auch noch für was Sinnvolles nimmt, erschließt sich uns nicht. Stattdessen heißt es: Laufende Verpflichtungen aus dem Fonds für laufende Projekte müssen nun aus anderen Töpfen finanziert werden. Ob und wo dafür an anderer Stelle eingespart werden muss, wird die Politik nun entscheiden müssen.
Auf X feiern viele User in Posts, dass das Bundesverfassungsgericht damit endlich wieder seine Arbeit tun würde, denn während Corona tat es diese nicht, heißt es. Dabei wird offenbar vergessen, dass der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth ist. Er ist CDU-Mitglied und die Klage kam von der Union, welche aktuell in der “Opposition” sitzt. Richtig war das Urteil dennoch.
Josef Zellmeier, finanzpolitischer Sprecher der CSU-Fraktion, sagt zum Urteil: “Klare Worte aus Karlsruhe – Haushaltstricks und übermäßige Verschuldung bleiben tabu. Das Ende der Bundesregierung dürfte eingeläutet sein, nachdem ihr das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Boden unter den Füßen weggezogen hat. Als CSU-Fraktion sehen wir unsere Politik der ausgeglichenen Haushalte bestätigt. Die Schuldenbremse ist Markenkern der Union. Wir werden sie weiterhin gegen linke und leistungsfeindliche Umverteilung schützen.”

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