Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts über den verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruch von Medien erklären Margit Stumpp, Sprecherin für Medienpolitik, und Tabea Rößner, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien – beide der Grünen:
“Dieses Urteil ist wegweisend und für die Rechte der Medien nicht hoch genug zu bewerten. Mit seiner Urteilsbegründung stärkt das Bundesverwaltungsgericht den gesetzlichen Auskunftsanspruch von Medien grundsätzlich. In der Folge wird nicht nur der Bundesnachrichtendienst, sondern werden auch andere staatliche Stellen ihre Beantwortungspraxis bei Medienanfragen hinterfragen und ändern müssen. Vor allem das Bundesgesundheits- und das Bundeswirtschaftsministerium sind damit konfrontiert, dass eine Anhörungspflicht Drittbetroffener nicht besteht.
De facto hat die Bundesregierung die Beantwortung von Presseanfragen entgegen des verfassungsrechtlichen Presseauskunftsanspruchs verzögert. Das passt ins Bild: Auch unser Vorschlag eines so dringend notwendigen Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene wurde von der Regierung in den letzten vier Jahren blockiert. Am Ende musste nun einmal mehr ein Oberstes Gericht der Informationsfreiheit zu ihrem Recht verhelfen. Besonders der Vorwurf an Gesundheitsminister Spahn, die Aufarbeitung der Maskenaffäre verschleppt zu haben, gewinnt mit diesem Grundsatzurteil noch einmal deutlich an Schlagkraft. Es stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob das vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten, auf dass sich die Bundesministerien bei verzögerten Auskünften immer wieder berufen haben, nicht ein Gefälligkeitsgutachten war. Jedenfalls scheint sich das Verständnis führender CDU-Minister für das Auskunftsrecht der Presse in sehr engen Grenzen zu halten.”
Urteilsbegründung BVerwG: https://www.bverwg.de/de/080721U6A10.20.0
Pressemitteilung DJV: https://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/news-minister-spahn-missachtete-pressefreiheit
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