In jeweils einer Telefonkonferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder, sowie einer von Bundeskanzlerin Angela Merkl mit den mit den Bürgermeistern und Oberbürgermeistern der elf größten Städt in Deutschland wurden teils drakonische Maßnahmen bzgl. den Corona-Eindämmungsverordnungen auf den Weg gebracht. Ein kleiner Vorgeschmackt dessen, was uns im Winter erwarten könnte.
Schon der Bericht des Chefs des Bundeskanzleramts, Helge Braun, beginnt mit dem Satz: “Beginnend mit der kalten Jahreszeit nimmt das Infektionsgeschehen auch in Deutschland wieder zu.” Dies scheint psychologisch motiviert zu sein, denn betrachtet man die Zahlen des Robert-Koch-Instituts, sucht man vergebens nach so einer Feststellung. Aber dass zur Winterzeit auch Infektionen (im Allgemeinen) wieder zunehmen, das klingt für jedermann schon einmal verständlich, so dass der geneigte und unkritische Leser auf das Folgende des Schriftstücks eingestellt wird.
Es wurde allgemein noch einmal bekräftigt, dass “die Grenze (von) 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage” als Konsens angesehen wird, um drastischere Maßnahmen zu ergreifen. Also positive Corona-Tests von 0,05 % des betroffenen Bevölkerungsteils führen unweigerlich zu tief in die Freiheit einschneidende Maßnahmen.

Die dann getroffenen Maßnahmen sollen sich nicht auf eine ganze Stadt beziehen müssen, sondern können auch einzelne Untergliederungen (Stadtteile, Bezirke) betreffen. Urkomisch klingt in diesem Zusammenhang, dass ausgerechnet Berlin, mit den beiden Problembezirken Neukölln und Friedrichshain Kreuzberg als ganze Stadt gesehen und bewertet werden möchte, nicht nach einzelnen Bezirken. Entsprechend könnte man sich vorstellen, dass nach dieser Ankündigung Maßnahmen auch für die ganze Stadt, nicht aber für Problembezirke gelten. Möchte die rotrotgrüne Landesregierung so verhindern, dass es bei Coronademonstrationen weniger Gegenproteste gäbe, wenn entsprechende Stadtleine brachliegen würden?
Interessant ist auch immer noch der Aspekt, dass man z. B. nicht mehr von Bremen nach Bayern dürfte, aber in Bayern selbst frei in “Risikogebiete” ein- und ausreisen könnte. Wo bleibt da der Sachverstand? An Sachverstand zu mangeln scheint es auch in der Bundeshauptstadt Berlin. Dort müssen Geschäfte, welche Alkohol verkaufen, wie z. B. Bars, Restaurants und die berühmten Spätis von 23:00 bis 6:00 Uhr schließen. Dies scheint wenig durchdacht und planlos. Tankstellen dürfen geöffnet bleiben, dürfen in dieser Zeitspanne aber keinen Alkohol verkaufen. Halb so wild, mögen sich viele Berliner denken und kaufen ihren Alkoholvorrat einfach kurz vor 23:00 Uhr und verlagern die Feiern ins Private, wo diese schwerer bis gar nicht nachzuverfolgen sind. Und ob es für entsprechende Betriebe auch eine Unterstützung durch den Senat gibt, dazu schweigt die Landesregierung auf Presseanfrage beharrlich. Man kann sich denken, warum. Hinzu kommt, dass 6:00 Uhr gerade werktags eine Uhrzeit ist, wo viele Menschen ihre Arbeit beginnen. Personen, die auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen sind und eine neue Zeitfahrkarte benötigen würden, könnten diese erst nach Feierabend käuflich erwerben, da die Spätis mit Fahrkartenverkauf an den S- und U-Bahnhöfen bis 5:59 Uhr geschlossen haben.

Aus dem Gespräch von Kanzlerin Merkel mit den Bürgermeistern der elf größten Städte in Deutschland findet man unter Punkt 3 die erste irre Idee. Dort wird vorgeschlagen, dass man Studierende schulen und einsetzen könnte, um die Kontaktnachverfolgung zu unterstützen. Der Bund wolle mit der Hochschulrektorenkonferenz darüber sprechen, wie ein verstärkter Einsatz von Studierenden so umgesetzt werden kann, dass daraus keine Nachteile für den Studienerfolg erwachsen. Da mag mancher Student sicher wie ein Auto aus der Wäsche schauen, da ihm sicherlich nie in den Sinn kommen würde, für eine freiwillige Teilnahme an einer Kontaktverfolgung seine akademische Ausbildung zu gefährden oder zu vernachlässigen. Weiter bleibt offen, ob diese Unterstützung bezahlt wird und aus welchen Mitteln.
In Absatz 5 wird genau das geschildert, was in Berlin und Frankfurt zum Teil schon eingetroffen ist. Ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 10.000 Einwohner (also 0,05 %) seien weitere Einschränkungen erforderlich, wie z. B. die Erweiterungen der Pflicht zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, Einführung von Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum und ggf. die Einführung einer Sperrstunde und/oder Alkoholbeschränkungen für Gastronomiebetriebe, sowie weitergehende Beschränkungen der Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen und insbesondere für Feiern, auch im privaten Rahmen.
Zum Abschluss kommt Absatz 8 mit der Ankündigung, sollte der Anstieg der Infektionszahlen unter den vorgenannten Maßnahmen nicht spätestens binnen 10 Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungsschritte unvermeidlich, um öffentliche Kontakte weitergehend zu reduzieren. Dabei wird trotz großer Stäbe an wissenschaftlichen Mitarbeitern außer Acht gelassen, wie diese Anstiege zustande kämen. Wird in Regionen mit vielen “Treffern” die Testung weiter intensiviert, kann es tatsächlich zu einen reellen Anstieg kommen. Gerade in Berlin, welches als Gesamtstadt wahrgenommen werden möchte, nicht aber in die Bezirke unterteilt, könnte das für 3,7 Millionen Menschen erhebliche Einschnitte in die Freiheit bedeuten, selbst wenn in einzelnen Bezirken die Infektionsquote bei 0,00005 oder tiefer liegen sollte. Hinzu kommt, dass die Testungen zwar einen repräsentativen Schnitt darstellen können, unabhängig von der Fehlerquote und der Zuverlässigkeit/Eignung der PCR-Tests aber rein statistische Werte sind, die einen Trend, abbilden können, aber kein wissenschaftliches Werkzeug darstellen. Ob die Quoten tatsächlich die von den Regierungen ausgesprochenen Zahlen erfüllen, bleibt wissenschaftlich nicht erwiesen. Sie könnten theoretisch höher, mit einer größeren Wahrscheinlichkeit (Statistikrechnung) aber tiefer liegen.
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