Volkszählung

WIESBADEN (ots)Der nächste Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest. Das Gesetz ist am 10. Dezember 2020 in Kraft getreten. Die Verschiebung erfolgt aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, die auch die Vorbereitungen des Zensus in der öffentlichen Verwaltung betrafen. Ursprünglich sollte der Zensus im Jahr 2021 durchgeführt werden.

Vorbereitung des Zensus war durch Corona-Pandemie eingeschränkt

Die Arbeiten zur Vorbereitung der umfangreichsten statistischen Erhebung in Deutschland waren in Folge der Corona-Pandemie zeitweise nur eingeschränkt möglich. Beschäftigte vieler Kommunen und auch der statistischen Ämter wurden für andere Aufgaben wie die Unterstützung der Gesundheitsämter eingesetzt. Auch aktuell werden Beschäftigte aus der öffentlichen Verwaltung zum Beispiel wieder für die Kontaktnachverfolgung abgestellt.

Das Gros der Daten des Zensus wird zwar durch die Auswertung bestehender Quellen wie etwa der Melderegister gewonnen. Zur Erhebung von Informationen, die nicht in Registern verfügbar sind (beispielsweise zur Qualitätssicherung der Registerdaten), sind dennoch Vor-Ort-Befragungen erforderlich, deren Vorbereitung unter geltenden Pandemie-Bedingungen nicht möglich war. So konnten beispielsweise die vor Ort für die Befragung zuständigen Erhebungsstellen in Folge der Einschränkungen durch die Pandemie nicht wie geplant eingerichtet werden.

Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfindet. Die EU verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Erfassung der amtlichen Bevölkerungszahlen sowie weiterer Zensusmerkmale. Um die Verpflichtungen für das von der EU geforderte Jahr 2021 zu erfüllen, werden die Ergebnisse des Zensus für die Lieferungen an die EU auf den 31. Dezember 2021 zurückgerechnet.

Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

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