Das Verfassungsgericht in Brandenburg hat das dortige Paritätsgesetz für rechtswidrig erklärt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz erklärt hierzu:
„Das Brandenburger Urteil zum Paritätsgesetz zeigt die Rechtswidrigkeit der experimentellen Gesetzgebung. Schon die Verfassungsrichter in Thüringen haben gezeigt, dass Ideologie kein Maßstab für unser Rechtssystem ist. Trotzdem wagen es die regierenden Parteien immer wieder, massiv in das Wahlrecht einzugreifen.
Das Gericht hat die Grundhaltung der AfD bestätigt. Nachdem ein Paritätsgesetz nun im zweiten Bundesland gescheitert ist, fordern wir bundesweit das Ende der ideologischen Experimente. Jeder weitere Versuch, per Quote eine Geschlechter-Parität einzuführen, unterhöhlt unsere Rechtsordnung. Wer gute Gesetze im Sinne der Verfassung macht, muss die Gerichte nicht fürchten. Die AfD tritt auf allen Ebenen für den Erhalt der freien, gleichen und geheimen Wahl ein.“
Thomas Seitz ist Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Bundestagsausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und Abgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen-Lahr.
Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, weist erneut auf die Stellung der AfD als Hüterin der Verfassung hin: „Wieder einmal beweist die AfD, dass sie wie keine andere Partei hinter der Verfassung und ihren Werten steht. Ohne uns würden am laufenden Band verfassungswidrige Gesetze einfach durchgewunken. Die Altparteien agieren mit geschlossenen Augen und verfolgen eine Politik der Ignoranz vorbei am Grundgesetz und den Landesverfassungen. Für sie gelten Verfassungsregeln offenbar nur, wenn sie ihnen nutzen. Für uns gelten sie hingegen immer, auch und vor allem in Krisenzeiten. Wir labern nicht von Verfassung, wir leben sie! Außerdem gilt: Qualität statt Quote – und da brauchen sich Frauen nicht zu verstecken!“
Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion Dr. Marco Buschmann erklärt: „Das Urteil des Verfassungsgerichts Brandenburg schafft nun deutlich Klarheit zum Instrument des Paritätsgesetzes. Das Paritätsgesetz verletzt das Demokratieprinzip, weil es das Staatsvolk nicht als Einheit von freien und gleichen Bürgern betrachtet, sondern unzulässigerweise in zwei Gruppen aufteilt. Es ist richtig, nach Wegen zu suchen, mehr Frauen für die parlamentarische Arbeit zu gewinnen. Gesetzlich verordnen lässt sich das nicht. Intelligente und verfassungskonforme Wege für eine Beteiligung von mehr Frauen zu finden, ist wichtig. Damit hat sich der Auftrag der Große Koalition, an die Reformkommission zum Wahlrecht erledigt, über ein Paritätsgesetz nachzudenken. Denn inzwischen wurde dieser Weg von zwei Verfassungsgerichten für verfassungswidrig erklärt.“
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