“Eine Trendumkehr wurde noch nicht erreicht, die Infektionszahlen verharren auf einem hohen Niveau. Angesichts dieser Entwicklung haben Bund und Länder die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verlängert und die Kontaktbeschränkungen verschärft. Zu Weihnachten gelten gesonderte Regelungen.“ So lautet der Beginn der gestrigen Presseerklärung des Bundespresseamtes. Beweise blieb man in gewohnter Manier schuldig.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die am 28. Oktober 2020 getroffenen Maßnahmen bundesweit bis zum 20. Dezember zu verlängern. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden – insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison. Währenddessen schlagen wir von Stefan Raven News allen betroffenen Betrieben vor, Mitgliedern der Bundes- und Landesregierungen ein sofortiges und unbefristetes Hausverbot auszusprechen.
Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen
Angesichts der vermeintlichen Herausforderung in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen vereinbart, die ab dem 1. Dezember 2020 gelten sollen. Vorher ist das Virus noch weniger gefährlich. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Dies bedeutet, dass gerade viele ältere Jugendliche von Weihnachtsfeiern ausgeschlossen werden würden – wenn es nach den Regierungen ginge. Diese zeigt mit dieser wirren Zusammenstellung einmal mehr, dass sich die Regierungsmitglieder aus dem realen Leben der Menschen verabschiedet haben und keine Kenntnisse und Einblicke mehr verfügen. Wenn wir an die vergangen beiden Feiertage im “Lockdown-Light” denken, nämlich Halloween/Samhain und den Laternenumzug vergangenen Samstag, dann ist aber glücklicher Weise davon auszugehen, dass den meisten Menschen diese Beschlüsse herzlich egal sein werden.
Erweiterte Maskenpflicht
Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie künftig vorgeschrieben. Einen Nachweis über die Wirksamkeit von Masken – wenn auch nur einer Geringen – bleibt die Regierung weiterhin schuldig. Sie veröffentlicht nach wie vor auf ihrer Webseite lediglich vier Scheinstudien, wo entweder nur 164 Menschen teilgenommen haben oder die unter wissenschaftlich nicht tragbaren Kriterien in Fernost durchgeführt wurden.
Gesonderte Regeln für Weihnachtstage
Für die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich – Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen dazu auf, wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren. Auch hier spiegelt sich wieder, dass sich Regierungsangehörige von dem realen Leben entfernt haben und offenbar nie wieder zurückfinden werden. Rein wissenschaftlich – das wird jeder 8jährige bestätigen können – macht es keinen Unterschied, ob man sich an diesen Tagen jeden Tag mit der angegebenen Anzahl an Personen trifft oder einmal mit allen. Das Konzept – welches den Namen nicht verdient – ist an den Haaren herbeigezogen und realitätsfern.
Erweiterte Maßnahmen für Hotspots
Bund und Länder verweisen auf die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen. Grundsätzlich behält das Offernhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen jedoch höchste Bedeutung. Noch immer hält man bei dieser Regelung an den Inzidenzwert fest und berechnet diesen binnen 7 Tagen auf 100.000 Einwohner. Richtig wäre es hier, wenn man pro 100.000 Testungen inkl. Korrekturwerte für gezielte Regionalverschärfung bei hoher Testkapazität rechnen würde, dann würde man feststellen, dass man immer noch Werte, die weit unter denen vom Frühjahr liegen würden.
AHA+AL-Regeln weiter beachten
Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) einzuhalten. Kontakte finden in der Regel vor allem im öffentlichen Personennahverkehr statt. Laut Corona-WarnApp, würden die wirklich so viele Nutzer einsetzen, wie behauptet, währe dann das ganze Land infiziert. Abstand ist dort gerade zu Hauptverkehrszeiten nicht möglich, Erfolge vom Maskentragen sind nicht nachgewiesen und bzgl. Lüften werden sich in der kalten Jahreszeit sämtliche Viren bei voller Fahrt bedanken.
Keine Trendwende erreicht
“Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden.” So heißt es in der Regierungserklärung. Dass aber bereits am 29. Mai 2020 die Charité Berlin, sowie das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt haben, dass es für die exponentielle Ausbreitung des Virus keinen Nachweis gibt, spielt hierbei offensichtlich keine Rolle.
Lesen Sie hier den Beschluss im Wortlaut.
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Vorbereitung auf den Ernstfall – Die richtige Krisenvorsorge, bevor es zu spät ist!
Strom und Trinkwasser, Einkaufsmöglichkeiten und medizinische Versorgung: In unserer zivilisierten Welt klingt das alles selbstverständlich. Erst wenn diese »Lebensadern« im Zuge einer Katastrophe, sei es bei einem Hochwasser, nach Lawinenabgängen oder im Falle eines »Blackouts«, plötzlich unterbrochen sind, wird einem die Abhängigkeit schmerzlich bewusst – oft aber zu spät!
Mit ein paar Vorsichtsmaßnahmen ließen sich die Folgen unerwarteter Zwischenfälle leicht abfedern: Ein batteriebetriebenes Radiogerät, haltbare Lebensmittel und ausreichend Trinkwasser in Flaschen sollten für jedermann zum Standard zählen. Survival-Experte Lars Konarek geht aber einen Schritt weiter: Er zeigt neben den genannten Selbstverständlichkeiten, wie man sich auch gegen große Katastrophen – beispielsweise ein Störfall in einem Atomkraftwerk, eine Naturkatastrophe oder eine Pandemie – am besten wappnet.
Der Autor stellt die sinnvolle Zusammensetzung eines Notgepäcks vor, erläutert Erste-Hilfe-Maßnahmen, erklärt verständlich, wie man ein Lager baut, Wasser selbst aufbereitet und sich mit Nahrung versorgen kann, wenn keine mehr zur Verfügung steht, oder wie man sich nach einer Katastrophe orientiert.
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