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Im Frühjahr 2020 haben Tausende Kleinunternehmer und Selbstständige Soforthilfen beantragt. Nun sollen sie große Teile zurückzahlen, obwohl die Bundesregierung anderes versprochen hatte. So standen die Gastwirte während des Lockdowns quasi vor einem Berufsverbot. Die prognostizierten Liquiditätsengpässe fielen teilweise höher aus, als sie letztlich waren. Das hat jetzt erhebliche Rückzahlungen zur Folge. Viele Soloselbstständige, Handwerker und Gastwirte fürchten um ihre Existenz. Das Thema beschäftigt auch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Verschiedene Petenten bitten um ein Einlenken der Bundesregierung.

Der Sprecher des Arbeitskreises Petitionen der AfD-Bundestagsfraktion, Dirk Brandes, teilt dazu mit:

„Vollmundig hatte der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz den Hauptbetroffenen des Lockdowns schnelle und unbürokratische Hilfe versprochen. Es gehe um direkte Zuschüsse, ‚die nicht zurückgezahlt werden müssen‘, so Olaf Scholz im Frühjahr 2020. Diese Worte scheinen ihn in der Rolle als Bundeskanzler nicht mehr zu interessieren. Die öffentliche Hand fordert nämlich große Teile des Geldes zurück. Abertausende Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind betroffen. Aus einer Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom Dezember geht hervor, dass es bereits jetzt um Rückzahlungen in Höhe von knapp 500 Millionen Euro geht. Beinahe 20.000 Straf- und Ermittlungsverfahren laufen. Die Soforthilfen sollten die Einkommensverluste abmildern. Dass die Behörden nun eifrig ermitteln, inwieweit die Mittel verwendet wurden und Rückzahlungsforderungen stellen, werte ich als einen Wortbruch der Bundesregierung. Es trifft die Kleinunternehmer zu einer Unzeit, wo die negativen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen immer deutlicher zu Tage treten. Ich fordere Bundeskanzler Scholz auf, Wort zu halten, dass die Coronahilfen sich nicht als gefährliches Danaergeschenk für die Unternehmer erweisen.“

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