Berlin (ots) – Der Dresdner Messermörder Abdullah al H. H. muss lebenslänglich hinter Gitter. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden heute und ordnete zudem – allerdings unter Vorbehalt – eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Der 21-jährige Syrer, der sich in Deutschland zum Zeitpunkt der Tat mit sogenanntem Duldungsstatus aufhielt und gleichzeitig von den Behörden als islamistischer Gefährder eingestuft wurde, hatte am 4. Oktober letzten Jahres auf ein homosexuelles Paar eingestochen. Einer der Männer starb, der andere wurde schwerverletzt. Tatgrund: Eine radikal-islamistische und homophobe Gesinnung.
Dazu Beatrix von Storch, stellvertretende Bundessprecherin der AfD:
“Ein gerechtes Urteil für eine abscheuliche und widerwärtige Tat. Der Dresdner Messermord macht aber auch deutlich, dass wir mit der unverantwortlichen Politik der offenen Grenzen eben nicht nur Antisemitismus importiert haben, sondern ebenso Hass auf Homosexuelle. Ob in Berlin, Hamburg, Frankfurt oder anderswo – auch für Schwule und Lesben werden immer mehr Stadtviertel zu No-Go-Areas, in denen sie ihre sexuelle Orientierung verheimlichen müssen. Ähnliches gilt für Frauen, die sich freizügiger kleiden, als es muslimisch-geprägte ‘Tugendwächter’ für gut befinden. Wer glaubt, gegen diese erschreckenden Entwicklungen würden ein paar Schulstunden Unterricht in westlichen Werten helfen oder ein paar zusätzliche Integrations-Kurse, irrt gewaltig. Er wird sich irgendwann in einem Land wiederfinden, dass vieles sein mag, aber kaum noch freiheitlich-westlich geprägt. Nötig ist es, endlich konsequent abzuschieben, und eine Einwanderungspolitik zu betreiben, die sich ausschließlich für integrierbare Menschen entscheidet.”
Zum Urteil erklären Ulle Schauws und Sven Lehmann von den Grünen:
“Der Messerangriff auf ein schwules Paar letztes Jahr in Dresden, bei dem ein Mann getötet und der andere verletzt wurde, hat uns zutiefst erschüttert. Umso wichtiger ist es, dass der Täter des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen – und eine homophobe Gesinnung im Urteil explizit als Motiv benannt wurde.
Nachdem bei der Bundesregierung zu dieser menschenfeindlichen Gewalttat ungewöhnliches Schweigen herrschte und auch der Dresdner Oberstaatsanwalt bei seinen Ermittlungen die sexuelle Identität des Opfers als nicht erwähnenswert betrachtete, hat dieses Urteil nun immense Signalwirkung. Das anfängliche Verschweigen der Motive macht dieses Phänomen der gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit unsichtbar und nimmt diese lebensbedrohliche Gefahr für queere Menschen nicht ernst.
Angesichts der kontinuierlich steigenden Zahl der erfassten Straftaten gegen Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen brauchen wir eine wirkungsvolle Strategie gegen LSBTI-Feindlichkeit.
Den Angehörigen des Opfers und seinem Freundeskreis gebührt auch an diesem Tag unser tiefstes Mitgefühl und Beileid.”
Wusstest Du, dass Propolis gerade im Sommer ein schützender und pflegender Allrounder für die ganze Familie sein kann?
Dank der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Propolis, etwa mithilfe einer bio-zertifizierten Extrakt-Tinktur, erreichen uns immer wieder Fragen, wie und wann die kraftvolle Bienensubstanz uns im Alltag unterstützen kann.
Die Anwendung eignet sich vor allem für die Haut- und Mundpflege und kann unter anderem pflegen und schützen bei …
- Hautverletzungen und kleineren Verbrennungen
- Hautunreinheiten (wie z.B. Akne)
- Narben und Hautreizungen
- Neurodermitis & Ekzemen
- Themen der Zahn- und Rachenpflege