KrankenhausKrankenhaus

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft versucht den Ruf der Krankenhäuser zu retten und veröffentlicht heute einen Faktencheck zu der aktuellen Berichterstattung. Wir unterziehen diesen Faktencheck einen Faktencheck und entkräften die Behauptungen der DKG.

Von einer verzerrenden Berichterstattung ist die Rede. Wir stellen das auf die Probe und nehmen die „Behauptungen“ der Presse aus dem DKG-FaktenCheck als „Presseaussagen“ und die „Fakten“ der Deutschen Krankenhausgesellschaft als „Behauptungen der DKG“. Anschließend erfolgt ein Fakt, der die Richtigkeit überprüft.

Presseaussage: 
Krankenhäuser haben bewusst eine zu hohe Auslastung ihrer Intensivkapazitäten gemeldet, um von den Ausgleichszahlungen zu profitieren. 

Behauptung der DKG: 
Das ist falsch. Es gibt weder konkrete Hinweise noch belegbare Vorwürfe gegen ein Krankenhaus. Auch der Bundesrechnungshof hat keinen Verdacht geäußert. 

Fakt:
Das ist so einfach nicht abzutun. Viele Krankenhäuser gerade in ländlichen Regionen habe eine geringe Kapazität an Intensivbetten. Im DIVI konnten wir selbst beobachten, dass es in Einzelfällen ausreichte, ein Bett abzubauen, um die die nötigen Werte und damit Zuschüsse zu erhalten. Auch bei der Rausrechnung der Reservebetten im Spätsommer 2020 haben einige große Krankenhäuser gleichzeitig Betten abgebaut.


Presseaussage: 
Die Krankenhäuser konnten sehr leicht Ausgleichszahlungen kassieren, indem sie durch Bettenabmeldungen dafür sorgten, dass nie mehr als 25 Prozent der Intensivbetten frei sind. 

Behauptung der DKG:
Das erlaubt die gesetzliche Lage nicht. Um Ausgleichszahlungen auszuzahlen, müssen aktuell mehrere Bedingungen erfüllt sein:

1.    Nur Krankenhäuser, die eine Notfallversorgung der Stufen 2 und 3 anbieten, können Ausgleichszahlungen erhalten. 
2.    Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt muss die Inzidenz bei mindestens 50 Fällen/100.000 Einwohner liegen. 
3.    Im gesamten Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt müssen weniger als 25 Prozent der Intensivbehandlungsplätze frei sein.

Davon abweichend sind weitere Varianten möglich. So können auch Krankenhäuser der Notfallversorgungsstufe 1 einbezogen werden, sofern weniger als 15 Prozent der Intensivkapazitäten frei sind. Bei der Hotspot-Regel spielt die Intensivauslastung keine Rolle mehr, sobald die Inzidenz 150 übersteigt. 

Wollten Krankenhäuser also ungerechtfertigt Leistungen beziehen, müssten sie sich über Trägergrenzen hinweg im Landkreis abstimmen und konzertiert falsche Zahlen melden. Das ist ausgeschlossen. Außerdem gab es Ausgleichszahlungen nur während der jeweiligen Wellen. 

Fakt:
In einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sind sehr oft nur einzelne Krankenhäuser vertreten. Der Inzidenzbaustein ist ein Selbstläufer, von dem das gesamte Land betroffen war. Eine Abstimmung im Landkreis ist in vielen Fällen nicht nötig. Richtig ist, dass Absprachen in größeren Landkreisen und Städten hätten stattfinden müssen. Kann die DKG hier Auskünfte erteilen?


Presseaussage: 
Niemand weiß, wie viele Intensivbetten es in Deutschland tatsächlich gibt. Die Krankenhäuser haben zwar die Fördergelder für neue Intensivbetten kassiert, aber keine Betten aufgebaut. 

Behauptung der DKG
Durch das DIVI-Intensivregister ist transparent und tagesaktuell einsehbar, wie viele Intensivbetten deutsche Krankenhäuser vorhalten. Am 10. Juni gab es beispielsweise 26.176 betreibbare Intensivbetten, davon waren 4.351 nicht belegt. Eine Reserve von 10.522 Behandlungsplätzen kann innerhalb einer Woche vor allem durch Personalverschiebungen aktiviert werden. Es stehen also 36.698 Intensivbehandlungsplätze zur Verfügung. 
Allerdings zählt das Register nur die betreibbaren Intensivbetten. Daher können durch Personalausfall durch Krankheit, Urlaub, Quarantäne oder immensen Personalaufwand für Covid-Patient*innen, durch die Wiedereinsetzung der Pflegepersonaluntergrenzen oder andere Faktoren die Zahlen der Intensivbetten stark schwanken. Unter einem Intensivbett verstehen wir immer einen ganzen Behandlungsplatz, der auch ausreichend Personal benötigt. Die Zahl der Intensivplätze schwankt also über das Jahr. 

Fakt:
Diese Aussage ist falsch. Noch im Mai sagte die DKG uns gegenüber aus, dass nicht gesagt werden könne, woher die Beatmungsgeräte in den Krankenhäusern stammen, welche aber für das Betreiben entsprechender Intensivbetten nötig seien. Die Zahlen aus dem DIVI stammen aus den Krankenhäusern selbst. Hier von Transparenz zu sprechen ist blanker Hohn.


Presseeaussage: 
Die Krankenhäuser haben Fördergelder für den Aufbau von Intensivbetten kassiert, diese dann aber abgemeldet und dadurch zusätzlich noch Ausgleichszahlungen erhalten. 

Behauptung der DKG
Das ist nicht möglich. Die Höhe der Ausgleichszahlungen berechnet sich nach dem Belegungsdurchschnitt des Jahres 2019. Im Jahr 2020 neu aufgebaute Betten werden bei der Ermittlung der Ausgleichszahlungen nicht berücksichtigt. 

Fakt:
Krankenhausbetten inkl. Beatmungsgeräte hat fast jedes Krankenhaus in Reserve. Die Anschaffungen sind daher in vielen Fällen vor 2020. Grundsätzlich ist die Aussage der DKG richtig, jedoch bleibt hier eine Menge Spielraum für die Krankenhäuser offen.


Presseaussage: 
Die Krankenhäuser haben während der Pandemie finanziell immens profitiert.

Behauptung der DKG
Für das Jahr 2020 hat ein Gutachten des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung bestätigt, dass die Krankenhäuser nicht überzahlt aus der Pandemie herausgehen. Die Ausgleichszahlungen haben vielmehr dafür gesorgt, dass Krankenhäuser in der Pandemie nicht schließen oder ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schicken mussten. Hintergrund ist das Finanzierungssystem. Ein großer Teil der Krankenhaus-Einnahmen stammt aus leistungsbezogenen Vergütungen (Fallpauschalen) für durchgeführte Behandlungen. Brechen diese Behandlungen weg, weil das Krankenhaus für hohe Belastungen Betten freihalten muss, kann das Krankenhaus in finanzielle Schwierigkeiten kommen, da weiterhin anfallende laufende Kosten nicht mehr finanziert werden können. 

Für das Jahr 2021 erfolgt immer ein Ganzjahresausgleich, der am Ende des Jahres die Erlöse und Ausgleichszahlungen 2021 mit den Erlösen des Jahres 2019 gegenrechnet. Das bedeutet konkret, dass für die Krankenhäuser kein finanzieller Anreiz existiert, ungerechtfertigt Freiheithaltepauschalen zu erzielen, die am Jahresende ohnehin zurückgezahlt werden müssten.

Fakt:
Die Darstellung der DKG ist richtig. Der Fehler ist hier jedoch im System. Grundsätzlich kam es zu keiner hohen Auslastung durch Corona-Patienten. Durch die Absage von OPs oder deren Verschiebung kam es nicht nur zu vielen gesundheitlichen Problemen und Benachteiligungen, sondern auch zu Ausgleichszahlungen an die Krankenhäuser. Denen nicht gegenüber stehen die Kosten für entfallene oder verschobene OPs. Die Gefahr für Kurzarbeit bestand für das ausgelastete Personal zu keinem Zeitpunkt.


Presseaussage: 
Die Pandemie ist schlimmer gerechnet worden, als sie eigentlich war. 

Behauptung der DKG:
Die Beschäftigten in den meisten Krankenhäusern haben die vergangenen Monate als extreme Belastung erlebt. Sie haben über Monate keinen Urlaub gehabt und Wochenenden durchgearbeitet. Zeitweise mussten Patienten von der Pandemie besonders betroffenen Regionen sogar über weitere Entfernungen verlegt werden. Das liegt auch daran, dass der personelle Aufwand für die Behandlung von Corona-Patienten weitaus höher ist als bei durchschnittlichen Krankenhausfällen. Dass in Deutschland anders als in vielen Ländern alle Corona-Patienten gut in Krankenhäusern behandelt werden konnten, liegt vor allem an den besonders hohen Intensivkapazitäten in den Kliniken und dem unermüdlichen Einsatz des hochmotivierten Personals. Der Blick in andere Länder zeigt, welche katastrophalen Zustände das Virus auslösen kann. 

Fakt:
Die Beschäftigten in den Krankenhäuser erleben fast immer extreme Belastungen. Grund sind Bundes- und Landespolitik, sowie die Wirtschaftsführung der Krankenhäuser. Das Patienten wegen Überlastung verlegt werden mussten, ist eine Falschbehauptung. Allenfalls wurden bei Krankenhäusern mit nur 2 – 4 Intensivbetten einzelne Patienten in die Nachbargemeinde eingeliefert, wo ein größeres Krankenhaus zur Verfügung stand. Dies ist seit Jahren Gang und Gebe. Auch ist es falsch, dass der personelle Aufwand für Coronapatienten höher ist. Dafür gibt es keinen glaubhaften und belegbaren Grund. Dass in anderen Ländern katastrophale Zustände aufgrund des Virus herrschen oder geherrscht haben sollen, ist durch unsere und andere Berichterstattung ebenfalls widerlegt.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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