Olaf Scholz

Berlin: (hib/HAU) – Weder bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU, Financial Intelligence Unit) noch bei dem die Rechtsaufsicht über die FIU innehabenden Bundesministerium der Finanzen (BMF) gibt es laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) derzeit Personen, die konkret der Strafvereitelung im Amt durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück beschuldigt werden. Während einer Sondersitzung des Finanzausschusses am Montag sagte Scholz, bei der FIU werde gegen unbekannt ermittelt. Bei der im BMF am 9. September stattgefundenen Durchsuchung habe es sich um eine „Durchsuchung bei nicht verdächtigen Dritten“ entsprechend Paragraf 103 Strafprozessordnung (StPO) gehandelt, so der Minister. Dabei seien keine Unterlagen, Daten oder Geräte mitgenommen, sondern mehrere E-Mail-Konten „eingefroren“ worden.

Vor dem Besuch der Staatsanwaltschaft am 9. September habe es von deren Seite keinen Versuch einer Kontaktaufnahme mit den BMF gegeben, machte der Finanzminister deutlich. Die erwünschten Auskünfte, so Scholz, wären auch erteilt worden, wenn die Staatsanwaltschaft nachgefragt hätte. Die Frage, ob das Vorgehen der Staatsanwaltschaft ein rechtsstaatliches Vorgehen gewesen sei, könne er nicht abschließend beurteilen, da er nicht wisse, was der Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt alles bekannt gewesen sei. Gesetzlich vorgesehen sei aber, dass „im Regelfall“ bei nicht verdächtigen Dritten vorher zu fragen sei – insbesondere wenn es sich um Behörden handelt, „die normalerweise rechtmäßige Auskünfte geben“.

Scholz sagte weiter, von den Vorwürfen und den Ermittlungen gegen die FIU wegen nicht weitergeleiteter Meldungen von Banken zu Geldwäscheverdachten habe er durch Medienberichte erfahren. Das BMF, so erläuterte er, habe keine Fachaufsicht über die FIU. Als Dienstherr über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FIU wolle er aber ganz deutlich sagen, dass es keine Anhaltspunkte dafür gebe, „dass dort absichtlich Verdachtsfälle nicht bearbeitet wurden oder schlecht gearbeitet wurde“.

Der Finanzminister erläuterte den Umgang der FIU mit Geldwäscheverdachtsfällen. Schon sein Amtsvorgänger Wolfgang Schäuble (CDU) habe die Einheit aus dem Bundeskriminalamt (BKA) herausgelöst und dem Zoll zugeschlagen. Mit Beginn seiner Amtszeit habe es bei der FIU, der eine hohe Bedeutung für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung zukomme, viele Baustellen gegeben. Diese sei er konsequent angegangen. Unter ihm als Bundesfinanzminister seien das Personal aufgestockt, die IT verbessert und die Befugnisse erweitert worden. Anders als früher bestehe die Aufgabe der FIU nicht nur in der Weiterleitung gemeldeter Verdachtsfälle, sondern auch in der Analyse. So werde ein echter Mehrwert für Polizei und Staatsanwaltschaften geschaffen.

Ohne diese Filterfunktion habe in der Vergangenheit jede Verdachtsmeldung zu einem Ermittlungsverfahren geführt. Davon hätten 97 Prozent wieder eingestellt werden müssen, weil sich der Verdachtsfall nicht habe erhärten lassen, sagte Scholz. Der heute von der FIU praktizierte „risikobasierte Ansatz“ sei international üblich und auch Basis für den Austausch von Informationen.

Die FIU könne über den risikobasierten Ansatz selbstständig entscheiden, so der Finanzminister. Er habe lediglich die Rechts-, aber nicht die Fachaufsicht über die FIU. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sähen umgangssprachlich so aus, „dass jemand mit Vorsatz eindeutige Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung ignoriert hat“, sagte Scholz auf Nachfrage. Ob es am Ende der Ermittlungen eine konkreten Tatverdacht geben werde, sei heute noch nicht zu sagen. Eine Weisung der FIU-Leitung oder des BMF, derartige Anhaltspunkte nicht weiterzuleiten, gebe es nicht, stellte er klar. Dies wäre absurd, so Scholz. Es sei im Übrigen auch nicht Teil des Ermittlungsverfahrens.

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