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Ab Juni gibt es bei der Versorgung von in Deutschland lebenden ukrainischen Flüchtlingen ein Symstenwechsel. Das hat der Bundestag heute mit der Mehrheit der Ampel-Fraktionen vorbereitet (noch nicht beschlossen). Zwar ist dies noch nicht durch alle Parlamentsgremien, Berlins Arbeitsagentur aber arbeitet bereits am Vollzug.

Dadurch werden die ukrainischen Flüchtlinge nicht mehr wie alle anderen Flüchtlinge durch die Sozialämter finanziert, sondern durch die Jobcenter über das SGB II. Damit erhalten sie auch Einzug in die gesetzliche Krankenversicherung. Als Begründung der linksextremen Fraktionen wird dargelegt, dass damit der Bund künftig die Finanzierung und Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine übernehmen wird.

Allein in Berlin rechnet die Bundesagentur für Arbeit mit über 60.000 Empfangsberechtigten. 600.000 Flüchtlinge aus der Ukraine sollen sich aktuell bundesweit aufhalten. Diese Zahlen basieren allerdings nur auf Schätzungen von Ende April, genau weiß man das nicht, da dies nicht geprüft wird.

Dazu sagen der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer und die arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Gerrit Huy:

„Die Bundesregierung schließt wieder einmal ein Geschäft zu Lasten der Steuer- und Beitragszahler ab. Für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge gibt es bereits das Asylbewerberleistungsgesetz, das existenzsichernde und im internationalen Vergleich großzügige Leistungen vorsieht. Die Übernahme der Ukraine-Flüchtlinge in das Hartz-IV-System ist nicht sachgerecht und auch nicht notwendig.

Durch die Neuregelung werden die Ukraine-Flüchtlinge wie normale Arbeitnehmer behandelt. Sie werden in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen, erhalten Kindergeldanspruch und Unterhaltsvorschuss. All diese Leistungen beziehen die Flüchtlinge, ohne vorher jemals etwas ins System eingezahlt zu haben. Bei der Krankenversicherung werden die Kosten der Flüchtlingsversorgung zusätzlich auf die Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten verlagert.

Die AfD-Fraktion im Bundestag sieht nicht ein, weshalb gerade in Zeiten zurückgehender Kaufkraft durch explodierende Preise eine bestimmte Gruppe von Flüchtlingen bevorzugt werden soll. Wir befürchten auch eine Ausdehnung dieser sehr teuren Regelung auf Wirtschaftsmigranten, die früher oder später dieselben Rechte in Anspruch nehmen werden.“

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3 Gedanken zu „Flüchtlinge aus der Ukraine haben ab 1. Juni Anspruch auf Hartz IV und gesetzliche Krankenversicherung“
  1. Unsere Politiker sind allesamt nicht mehr ganz dicht! Aber das passt auch zu unserem Volk, allerdings nur zu 90%. 10% haben das Hirn zu erkennen, was wirklich in diesem Land geschieht!

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