Nationalsozialismus

Berlin: (hib/STO) – Mit einem Gesetzentwurf “zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts” (19/24785) will die Bundesregierung “insbesondere auf die aktuellen Ereignisse im Bereich des Rechtsterrorismus” und -extremismus reagieren. “Diese gebieten, auch Einzelpersonen gezielt in den Blick zu nehmen” sowie die Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund mit dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) gerade bei der Aufklärung des Rechtsextremismus zu verbessern, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Angesichts gewandelter Kommunikationsgewohnheiten sieht die Vorlage zudem für die Nachrichtendienste “ergänzende Aufklärungsbefugnisse durch die Regelung zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung auch von Messengerdiensten” vor. Laut Bundesinnenministerium ist die “Quellen-TKÜ” insbesondere für die Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation wichtig, die oft über Messengerdienste erfolgt.

Die Quellen-TKÜ setzt danach im Endgerät an, bevor die Nachrichten technisch verschlüsselt werden beziehungsweise wenn sie wieder entschlüsselt sind. Die Regelung zur Quellen-TKÜ erweitere die rechtlichen Möglichkeiten der Telekommunikationsüberwachung nicht, sondern sorge dafür, “dass die Täter sich der Aufklärung technisch nicht mehr durch Wahl des Kommunikationsmittels entziehen können”. Flankierend sollen den Angaben zufolge die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ durch die sogenannte G10-Kommission geschaffen werden.

Zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus ist in dem Gesetzentwurf eine erweiterte Beobachtung von Einzelpersonen vorgesehen. Die Frühwarnfunktion des Verfassungsschutzes erfordere gerade nach den Anschlägen in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 19. Februar 2020 “angesichts eruptiver Radikalisierungsverläufe von Einzelpersonen, Extremisten bereits im Vorfeld militanter Handlungen besser in den Blick nehmen zu können”, heißt es dazu in der Begründung des Gesetzentwurfs.

Danach soll zugleich der Informationsaustausch zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem MAD durch die erweiterte Möglichkeit gemeinsamer Datenhaltung technisch unterstützt werden. Damit werde auch die übergreifende Analysefähigkeit bei Auswertung vorhandener Informationen unter Einbezug des Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums verbessert.

Schließlich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes angepasst werden, “um die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung in praktischer Hinsicht zu erleichtern und zu verbessern”.

Newsletteranmeldung

Werbung

Werbung

Und sie hatten sie doch
Und sie hatten sie doch

9,99 € 19,95 €

früherer gebundener Ladenpreis

Versandkostenfrei in Europa, inkl. MwSt.

Verlag: Kopp Verlag

Gebunden, 254 Seiten, zahlreiche Abbildungen

15 Jahre Recherche, neueste Erkenntnisse: Hitler hatte die Atombombe!

Vor 15 Jahren veröffentlichten Edgar Mayer und Thomas Mehner ein Buch, das für Furore sorgte. Die zentrale Aussage des Werkes: Nicht nur die Amerikaner, auch Hitler hatte die Atombombe. Für diese Aussage wurden die Autoren belächelt und angefeindet. 15 Jahre lang haben Mayer und Mehner seither weitere Indizien für ihre These gesammelt. Mit diesem Buch legen sie die Ergebnisse ihrer Recherchen vor, die man nur als spektakulär bezeichnen kann. Die neuen Belege lassen keinen Zweifel zu: Das Dritte Reich hatte Atomwaffen. Entgegen dem offiziellen Bild war die Forschung Deutschlands der Amerikas sogar weit voraus. Mehr noch: Die USA konnten in Hiroshima und Nagasaki nur deshalb Atombomben zum Einsatz bringen, weil sie sich der deutschen Technologie bemächtigt hatten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert