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Beim Gesundheitsauschuss des Deutschen Bundestages wurde gestern eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetztes und anderer Vorschriften (20/958) diskutiert. Dazu hat der Einzelsachverständige Tom Lausen (Informatiker der BKK ProVita) zu zwei Fragestellungen die Daten des BKK-Dokuments vorgelegt, wegen dem der Vorstand Andreas Schöfbeck fristlos entlassen wurde. Das Dokument liegt uns vor.

In diesem Dokument stellt der Informatiker dar, dass 2020 in deutschen Krankenhäusern trotz 111.324 stationärer Covid19-Fälle insgesamt 2,5 Millionen Menschen weniger stationär behandelt wurden als 2019. Und obwohl 2021 fast drei Mal so viele Covid19-Fälle stationär behandelt wurden, gab es auch in dem Jahr 2,5 Millionen Fälle weniger, die stationär behandelt wurden.

Daraus stellt der BKK-Informatiker folgerichtig fest: „Es ergibt sich offenkundig eine signifikante Menge ungenutzter Kapazitäten in deutschen Krankenhäusern. Durch die stark verringerte Fallzahl waren
Personalengpässe ebenfalls nicht anzunehmen. Ein Ausfall von Krankenhauspersonal, welches im Jahr 2019 noch 2,5 Millionen Fälle mehr versorgt hatte, ist öffentlich nicht bekannt geworden. Eine Überlastung der Krankenhäuser, insbesondere durch COVID-19 Patienten hat dementsprechend niemals stattgefunden.“

Eine ähnliche Statistik ergibt sich auch bei den Menschen in intensivmedizinischer Behandlung. 2020 gab es 27.669 intensivmedizinische Covid19-Fälle und 2021 sogar 68.228. Trotzdem wurden 2020 ingesamt 217.871 und 2021 sogar 370.117 intensivmedizinische Fälle weniger behandelt als 2019. Das Fazit es Experten lautet: „Die starken stationären Fallzahlrückgänge machten sich auf den deutschen Intensivstationen ebenfalls bemerkbar. Auch hier war eine Überlastung wegen der stark geringeren Fallzahlen ausgeschlossen. Ebenso wie im Bereich der Normalstationen wurde der Ausfall grosser Teile des
Intensivpflegepersonals nicht öffentlich bekannt. Es gab sogar Anstrengungen der Maximalversorger und auch kleinerer Häuser, das bestehende Personal mit ausführlichen Schulungen und „Refresherkursen“
in Beatmungsmedizin zu schulen. Dort wurden teilweise auch für alle Geräte Funktionsüberprüfungen durch die Abteilung für Medizintechnik und formale Einweisungen nach Medizinproduktegesetz in alle Gerätetypen durch einweisungsbefugte Anästhesisten durchgeführt.“

Im selben Moment wurde im Ausschuss auch die Untererfassung von Impfnebenwirkungen behandelt. Dazu teilt Tom Lausen mit: „Als Sachverständiger und Datenanalyst wurde ich im Februar 2022 beauftragt,
mich mit den anonymisierten Diagnosedaten von 10.937.716 BKK-Versicherten auseinanderzusetzen und auch nach „Ausreißern“ bei den Diagnosen zu suchen. Alle hierzu folgenden Daten sind bereits veröffentlicht .

Das von der BKK-ProVita mehrfach überprüfte Ergebnis 5,6,7 meiner Datensichtung ergab, dass 216.695 BKK-Versicherte in den Quartalen 1, 2 und anteilig 3 eine ambulante Behandlung beanspruchten, zu welcher in der jeweiligen Fallabrechnung ein Impfnebenwirkungscode zugeordnet wurde. Erwartete andere Nebenwirkungen zu anderen Impfstoffen wurden als Mittelwert der vergangenen Quartale 2019-2020 entfernt. Somit beziehen sich diese Zahlen ausschließlich auf Nebenwirkungen durch COVID-19 Impfstoffe.

Die bisher dem Paul-Ehrlich-Institut gemeldete Anzahl von 244.576 Verdachtsmeldungen auf Nebenwirkung durch COVID-19 Impfstoffe für den Zeitraum 27.12.2020-31.12.2021 erscheint vor diesem Hintergrund nicht plausibel. Summarisch reichte die bei der Auswertung ermittelte Fallzahl von 216.576 BKKVersicherten (bis ca. Mitte August 2021) schon an die Anzahl aller nicht schwerwiegenden Verdachtsmeldungen auf Impfnebenwirkungen für ganz Deutschland beim Paul-Ehrlich-Institut für das gesamte Jahr 2021 heran. Eine weitere Auswertung ergab, dass für das gesamte Jahr 2021 insgesamt 136.609 BKK-Versicherte 383.170 Arbeitsunfähigkeitstage im Zusammenhang mit den kodierten Impfnebenwirkungen/Komplikationen ärztlich bescheinigt bekamen. Als Einzel-Sachverständiger gehe ich davon aus, dass die Ärzte korrekte Gesundheitszeugnisse (AU-Bescheinigungen) ausstellen. Durch die Verifikation über die Menge der Arbeitsunfähigkeitstage konnte eine reine Bagatellsituation ausgeschlossen werden. Die Anzahl der Tage, für die eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen Impfnebenwirkungen durch COVID-19 Impfstoffe ausgestellt wurde, war somit höher als die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage bei SARS-COV-2 positiv getesteten Versicherten. Die Zahlen beziehen sich auf die Quartale 1, 2 und anteilig 3 in 2021.“

Im Fazit stellt Clausen gegenüber dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fest: „Die Hochrechnung der ambulanten BKK-Versichertendaten zu kodierten Impfnebenwirkungen durch COVID-19 Impfstoffe auf alle Geimpften in Deutschland ergäbe eine mögliche Nebenwirkungszahl durch diese Impfstoffe in Höhe von ca. 2,5-3, Millionen Nebenwirkungen unbekannter Schwere, statt den bisher veröffentlichten 244.276 im Sicherheitsbericht des PEI. 8 Ob sich auch Fälle mit schwerwiegenden Nebenwirkungen bei einer Nacherfassung der Versichertendaten durch das PEI ermitteln lassen, wird sich bei der genauen Prüfung ergeben. Bisher weist das PEI in seinem Sicherheitsbericht knapp 30.000
Verdachtsfälle auf schwerwiegende Nebenwirkungen aus.

Die Pharmakovigilanz sind alle Aktivitäten, die sich mit der Aufdeckung, Bewertung, dem Verstehen und der Prävention von Nebenwirkungen oder von anderen Arzneimittel-bezogenen Problemen befassen.

Bevor neue Gesetze eben auch zu Impfungen und Impfpflichten, sowie damit verbundene rechtliche Unterschiede kraft Impfstatus diskutiert werden, wird empfohlen, zu prüfen, ob die zuständige Bundesoberbehörde für die Impfstoffe und deren Sicherheit, das Paul-Ehrlich Institut, vom BMG aufzufordern wäre, seinen Pflichten bei der Pharmakovigilanz pflichtgemäß nachzukommen und die 17
Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland anzuweisen, geeignete kodierte Daten zu Impfnebenwirkungen unverzüglich zu liefern. Hierfür sind – wie oben aufgeführt – alle gesetzlichen Regelungen geschaffen worden.

Es wird angeraten, nicht erfasste Nebenwirkungen unverzüglich zu ermitteln und nachzuerfassen, bis eine korrekte Datengrundlage für einwandfreie Risiko-Nutzen Bewertungen der COVID-19 Impfstoffe von dieser Behörde erstellt werden können. Bis zu diesem Zeitpunkt sind ebenfalls die Empfehlungen der STIKO zu prüfen. Eine Aussetzung der Impfkampagne vor dem Hintergrund des §5 in Verbindung mit
§62 ff. Arzneimittelgesetz (AMG) wäre ernsthaft in Erwägung zu ziehen.“

Damit ist eindeutig bewiesen und auch dem Gesundheitsausschuss vorgelegt, was wir fast die gesamte P(l)andemie hindurch berichtet und nachgewiesen haben. Es gab niemals eine Überlastung des Gesundheitssystems, geschweige denn eine Gefährdung dessen. Wie ein ehemaliger Regierungsrat des Innenministeriums im Frühjahr 2020 richtig feststellte: Es handelte sich um einen Fehlalarm.

Jetzt muss offengelegt und abgearbeitet werden, wer sich mit der Pharmaindustrie bereichern lassen hat. Eine Ausrede gibt es nicht mehr.

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2 Gedanken zu „Gesundheitsausschuss behandelte gestern BKK-Papier – Untererfassung von Impfnebenwirkungen und Übererfassung von stationären Behandlungen“

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