Exakt vor einem Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht nach jahrelanger Verhandlung von Verfassungsbeschwerden mehrerer Wirtschaftsprofessoren entschieden, dass die Billionen schweren Anleihekäufe der EZB rechtswidrig in die Souveränitätsrechte Deutschlands eingreifen.
Sowohl die Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, als auch die Kommissionspräsidentin hatten seinerzeit ihren Unmut über die Entscheidung des Verfassungsgerichts geäußert. Die oberste Entscheidungsinstanz in Rechtsfragen der EU liege beim Europäischen Gerichtshof. Seine rechtliche Autorität stehe über der Entscheidungskompetenz nationaler Gerichtsinstanzen, auch nationaler Verfassungsgerichte. Soeben meldet die Kommission, sie habe noch nicht entschieden, ob sie gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten werde.
Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Albrecht Glaser:
„Die Anleihekäufe der EZB, insbesondere Staatsanleihen von hoch verschuldeten EU-Staaten, werfen seit Jahren die Frage auf, ob die Notenbank auf diese Weise EU-rechtlich verbotene Staatsfinanzierung betreibt und zudem als wirtschaftspolitischer Akteur auftritt. Beides ist nach EU-Recht unzulässig. Zu dieser Auffassung kam auch das Verfassungsgericht und hat daher der Bundesbank verboten, sich an den Anleihekäufen der EZB zu beteiligen. In der Logik seiner eigenen jahrelangen Rechtsprechung zur Abwehr von sog. Ultra-Vires-Akten, also Kompetenzüberschreitungen von EU-Organen mit Verletzungswirkung des Souveränitätskerns unseres Staates, musste das Gericht so entscheiden.
Die spannende Frage ist daher, ob die EU-Kommission den Versuch unternimmt, dem Verfassungsgericht seine Schutzfunktion für den Verfassungskern des Grundgesetzes zu vereiteln. Sofern die EU in der angekündigten Weise vorgehen wird, ergeben sich fundamentale Fragen über die Legitimität eines Staatenverbundes, der die europäischen Demokratien vollends auszuhebeln versucht.“
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