Anfang Juni erhielt ich im Penny Markt in der Weitlingstraße 9 in Berlin Hausverbot. Ich trug keine Maske, da ich gemäß Verordnung des Berliner Senats vom Tragen befreit bin. Zum Nachweis gegenüber hoheitlich tätigen Personen habe ich mir auch ein Attest zugelegt. Dieses Attest wollte der Sicherheitsmitarbeiter des Marktes einsehen, was ich verweigerte, woraufhin ich Hausverbot erhielt.
Da ein mehrfaches Wenden an die Beschwerdeabteilung keine Antwort hervorbrachte, legte ich Klage beim Amtsgericht Lichtenberg ein. Unter dem Aktenzeichen 6 C 121/20 wurde dies dort behandelt.
Nach einem monatelangen Schriftwechsel kam es am 24. November 2020 zum mündlichen Termin. Während des Schriftverkehrs kam es zu zahlreichen Falschbehauptungen der Anwältin der Beklagten. Darunter war auch der Versuch, eine schriftliche Entscheidung herbeizuführen, da die Anwältin Sorge äußerte, wegen der schlimmen Corona-Lage mit der Bahn nach Berlin zu fahren (sie hatte Sitz in Hamburg) und ein Vertreter der ReWe-Group extra aus Köln anreisen müsste. Erstaunlicher Weise erschien zum Gerichtstermin ein Anwalt der Kanzlei aus deren Niederlassung in Berlin. Dies bestätigte meinen Eindruck, den ich auch so geschilderte hatte, dass es einem hier nicht um die Behandlung des Einzelfalls geht, sondern darum, auf meine Kosten ein Grundsatzurteil zu schaffen. Dies bestätigte der Anwalt der beklagten Partei auch implizit.
Der Richter fragte, ob es eine Möglichkeit gäbe, sich zu einigen, um ein Urteil zu vermeiden. Mit dem Hinweis, dass man schon ein Urteil bevorzugen würde, da man für viele Fälle natürlich auch Rechtsicherheit haben wolle, verneinte der Anwalt dies zunächst. Auch ich wollte eine Entscheidung haben. Ich ging zwar davon aus, dass ich den Prozess in erster Instanz verlieren würde, erklärte aber schon vorab meine Bereitschaft durch alle Instanzen zu gehen und auch andere Rechtsmittel auszuschöpfen.
Meine Klage baute ich vor allem auf ein 1993 gefälltes Urteil auf, wonach ein Händler von Lebensmitteln nur dann ein Hausverbot erteilen dürfe, wenn ein triftiger Grund vorläge. Dies sei hier nicht der Fall, da die Verordnungsgeberin – das Land Berlin – in einem Schriftsatz als Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion selbst bestätigte, dass nur hoheitlich tätige Personen ein Anrecht darauf hätten, Atteste einzusehen – sofern diese überhaupt existieren, denn eine Attestpflicht besteht nicht, man müsste eine Erkrankung lediglich glaubhaft machen. Weiter gibt die Verordnungsgeberin in der Corona-Schutzverordnung selbst die Möglichkeit, dass Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, von dieser Pflicht befreit sind. Somit ist auch das Risiko der vom Berliner Senat eindeutig ausgeschlossen, dass dies zu einer unkontrollierten Ausbreitung der Infektion kommt. Zumal sollen selbst laut den auf den Seiten der Bundesregierung angegebenen vier Scheinstudien darüber Auskunft, dass die Masken zwar Aerosole abfangen, aber eben nicht komplett das Risiko einer Ansteckung ausschließen.
Dennoch teilte mir der Richter mit, dass er gegen mich entscheiden würde, da er sich auf ein aktuelleres Urteil des BGH vom 29. Mai 2020 berufen würde. In diesem Urteil geht es allerdings um die Teilnahme am kulturellen Leben (eine Therme), die meiner Meinung nach nicht mit einem Lebensmittelgeschäft gleichzusetzen ist. Letzten Endes unterbreitete der Richter den Vorschlag, dass der Anwalt der Gegenpartei, der unter anwaltlicher Schweigepflicht steht, das Attest einsehen würde und das der Konzernleitung von ReWe mitteilt. Ich könne dann den Laden wieder betreten und mich ggf. nur ausweisen (was für mich in Ordnung wäre). Der Anwalt stimmte auch zu, so dass wir diese Einigung gerichtlich beschließen ließen.
Der Grund war für mich simpel. Zwar gibt es nun nach wie vor keine Grundsatzentscheidung. Dazu kommt, das Teil des Deals ist, dass ich die Kosten tragen muss. Dennoch erschien es mir sinnig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich in der zweiten Instanz den Prozess gewonnen hätte – oder spätestens in der Dritten. Aber eine 100 %ige Garantie hierfür gibt es natürlich nicht. Und ich hätte für die zweite Instanz einen Anwalt beauftragen müssen, der natürlich als allererstes auch erstmal Geld sehen will, was ich in Vorkasse erstmal bezahlen müsste. Finanziell ist dies also kein Unterschied für mich, aber ich habe nicht das Risiko, im schlimmsten Fall drei Instanzen bezahlen müssen.
Hinzu kommt, dass diese Einigung nicht nur an die Filiale kommuniziert wird, sondern auch an die Firmenleitung der ReWe-Group. Dies hat zum Vorteil, dass man bundesweit über diesen Sachverhalt informiert ist und dadurch die ReWe-Group die Möglichkeit hat, mit solchen Fällen künftig anders umzugehen. Ebenfalls kann man sich als Betroffener diesen Artikel und den Sachverhalt ausdrucken und in solchen Streitfällen zur Hilfe nehmen. Ich glaube, dass allen auf diese Art und Weise kostengünstig geholfen sein kann.
Insofern sei auch an dieser Stelle noch einmal erwähnt, dass das Betreiben dieser Webseite mit monatlich 800 Euro Kosten verbunden ist: Bezahlung von Kollegen, großer Server, kostenpflichte PlugIns, Schutzsoftware vor Hackerangriffen, Mitgliedschaft in Presseagenturen, um an bestimmte Informationen zu kommen, die man sonst nur verfälscht oder gar nicht zwei Tage später in anderen Medien liest, etc. Dazu kommt jetzt der Batzen an Gerichtskosten.
Wer also unterstützen möchte, kann dies hier tun – niemand ist aber dazu verpflichtet. Ich habe kaum Werbeeinnahmen und nutze keine PayWall. Das wird auch in Zukunft so bleiben, denn freier Journalismus ist nicht käuflich. Ebensowenig politisch-gesellschaftlicher Einsatz.
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