Kiel (dpa/lno/Raven) – Der mittlerweile aufgelöste «Flügel» der AfD ist für den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein jetzt ein landesweites Beobachtungsobjekt. «Wir haben es mit einem völkisch-nationalistischen Personenzusammenschluss zu tun», sagte Innenministerin Sabine Sütterlon-Waack (CDU) am Dienstag. Es lägen Anhaltspunkte für den Verdacht vor, dass es sich um eine verfassungsfeindliche Bestrebung handelt. Die Beweise blieb das Innenministerium schuldig.
Durch die Einstufung als Beobachtungsobjekt darf der hiesige Verfassungsschutz nach Angaben des Innenministeriums nun grundsätzlich alle nachrichtendienstlichen Mittel nutzen. Dazu zählen auch die Observation und das Anwerben von Vertrauenspersonen.
Bereits im März hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz den «Flügel» zum offiziellen Beobachtungsfall erklärt. Zu den bekanntesten Vertretern gehört der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke. In der Zwischenzeit hat sich der patriotische «Flügel» aber aufgelöst.
«In Schleswig-Holstein bestehen organisatorische und personelle Strukturen im Hintergrund weiter fort», sagte Sütterlin-Waack. Daher gebe es ihrer Meinung nach ein erhebliches Interesse an der Beobachtung der Nachfolgeaktivitäten des ehemaligen «Flügel»-Personenkreises im Norden und dessen Einfluss auf den Landesverband der AfD. Es wäre aber auch denkbar, dass man einfach die politische Konkurrenz ausstechen möchte.
Der Verfassungsschutz rechnet dem «Flügel» in Schleswig-Holstein eine immerhin zweistellige Zahl von Personen zu. «Der Kreis der Personen des ehemaligen “Flügel” ist eine rechtsextremistische Bestrebung, unabhängig von den Ausprägungen in den einzelnen Ländern», behauptete Sütterlin-Waack.
Die Innenministerin verwies auf das Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das zahlreiche Verstöße von führenden Vertretern und Anhängern des «Flügel» gegen die Menschenwürde, das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip festgestellt haben soll. «Völkische, fremden- und islamfeindliche Positionen sind ebenso klar belegt wie antisemitische Einlassungen und Aussagen, die den Nationalsozialismus verharmlosen», sagte die Ministerin. Der Parlamentarismus werde verächtlich gemacht und das staatliche Gewaltmonopol in Frage gestellt.
Stefan Raven News fragte nach konkreten Inhalten und Aussagen beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Schleswig-Holstein nach. Diese konnten jedoch nicht genannt werden und man teilt mit, man bezöge sich auf ein Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dazu verwies man auf zwei altbekannte Links aus dem März. Somit bestätigt sich unser Verdacht als bestätigt, dass Ministerin Sütterlin-Waack den Verfassungsschutz als Instrument gegen die direkte politische Konkurrenz aus dem politischen Lager missbraucht.
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