Olaf Scholz

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat Bundeskanzler Olaf Scholz wegen Missachtung der Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts abgemahnt.

Hintergrund ist das Verhalten des Kanzlers während der Regierungsbefragung im Bundestag am 6. Juli 2022. Scholz hatte anstelle einer Antwort auf die Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Steffen Kotré, warum die Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht genutzt werde, die AfD pauschal als „die Partei Russlands“ verunglimpft und die Frage nicht beantwortet.

Mit der Abmahnung fordert die AfD-Bundestagsfraktion den Bundeskanzler auf, bis Freitag, den 7. Oktober, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben.

Der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion Stephan Brandner, der im Namen der AfD-Fraktion und für den Fragesteller Kotré den Bundeskanzler abgemahnt hat, begründet diesen Schritt:

„Die Verunglimpfung und Herabwürdigung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem durch einen Bundeskanzler ist nicht nur eine verbale Grenzüberschreitung, sondern eine Verletzung der parlamentarischen Rechte.

Sowohl die Antwortpflicht im Rahmen des parlamentarischen Frage- und Kontrollrechts als auch die Pflicht des Staates zur Neutralität gegenüber politischen Parteien liegen nicht im Belieben des Kanzlers, sondern sind von der Verfassung aufgegebene Pflichten, die der Bundeskanzler als staatliches Exekutivorgan gleichermaßen gegenüber allen parteipolitischen Strömungen zu erfüllen hat. Um solches Fehlverhalten zu unterbinden, haben wir den Bundeskanzler zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert.“

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