Berlin, 29. Mai 2020Seit Mitte März berichten wir regelmäßig über die Verhältnismäßigkeit von Gesundheitsschutz gegenüber den Einschränkungen von Grundrechten. Mehrfach erfragten wir konkrete Nachweise bezüglich der Gefährlichkeit des Virus. Bis heute erhielten wir hierfür keinen Nachweis, nur – in unseren Augen – lapidare Aussagen. 

Die getroffenen Eindämmungsmaßnahmen rund um das Infektionsschutzgesetz 2 und die einzelnen Verordnungen der Länder greifen tief in die persönliche Freiheit der einzelnen Menschen und auch in die Wirtschaftlichkeit von Betrieben und Privatpersonen ein. Die Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus wurde öffentlich so kommuniziert, dass dieses Virus sich exponentiell ausbreite – im Vergleich zu “normalen” Grippeviren. Für diese exponentielle Ausbreitung und somit für diese hierdurch kommunizierte Gefährlichkeit muss es einen Nachweis in Form von einer oder mehreren Studien und/oder Untersuchungen geben. Andernfalls wären die von den Regierungen getroffenen Entscheidungen nicht tragbar und unverhältnismäßig. So konkret formulierten wir unsere stetigen Anfragen. 

Nachdem die ersten Anfragen an Prof. Drosten, der Berliner Charité, dem Robert-Koch-Institut und der Bundesregierung gänzlich ignoriert wurden, erhielten wir auf eine erneute Anfrage an die Charité von Ende April am 6. Mai Eine Antwort, in welcher auf die National Library of Medicine und bioRxiv verwiesen wurde. Auf die konkrete Nennung von Studien oder Untersuchungen wurde verzichtet. Diese Seiten haben wir zuvor bereits durchsucht und auch anschließend noch einmal zusammen mit anderen Personen, inkl. eines unabhängigen Virologen. Es fand sich zu der Beantwortung unserer Frage gar nichts. 

Letztmalig stellten wir Ende Mai eine Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit. Auch hier wurde für diese konkrete und eindeutige Frage keine konkrete Antwort geliefert werden. Stattdessen wurde auf Zitat von Gesundheitsminister Spahn in der Augsburger Zeitung verwiesen, welches wie folgt lautet: 

“Ich finde wichtig, dass wir immer sagen, dass sich wissenschaftliche Erkenntnisse entwickeln. Ich erinnere mich daran, dass es ganz am Anfang die These gab, das Virus übertrage sich gar nicht von Mensch zu Mensch. Später gewann man die Erkenntnis, dass sich die meisten Viren oben im Rachenraum ansiedeln, also dass diese Infektion sehr ansteckend ist. Es gibt fast jeden Tag neue Erkenntnisse. Und das zwingt auch die Politik, Einschätzungen zu verändern und Maßnahmen anzupassen. Besonders schwierig sind die Bereiche Kindergarten und Schule. Die Wahrheit ist, dass wir aktuell eine Studienlage haben, die keine echten Schlüsse zulässt, inwieweit Kinder zur Verbreitung des Virus beitragen. Da gibt es sehr unterschiedliche Bewertungen – und das macht es besonders schwer, politische Entscheidungen zu treffen.”

“Die Meinung der Virologen ist wichtig, sie fließt in unsere Entscheidungen ein. Aber am Ende entscheidet die Politik, die den Ausgleich finden muss.”

Weiter heißt es in der Antwort: “Auf Grundlage der aktuellen Studienlage berät das RKI die Bundesregierung. In diese Analyse fließen sämtliche wissenschaftlichen Erkenntnisse ein, die zu diesem Zeitpunkt verfügbar sind. Die Vorstellung, es gebe “die eine Studie”, von der sich eine Entscheidung zweifelsfrei ableiten ließe, entspricht nicht der Komplexität einer Pandemie und der politischen Reaktion auf diese Herausforderung.” Allerdings war von unserer Seite nie von der einen Studie die Rede, sondern einer oder mehreren Studien und/oder Untersuchungen. Diese muss es einfach geben, hieraus muss eine Ableitung möglich sein, ansonsten sind die Maßnahmen der Regierungen nicht verhältnismäßig und die Gefährlichkeit ist – so Stand heute – nicht öffentlich nachgewiesen. 

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7 Gedanken zu „Kein Nachweis für Gefährlichkeit von Sars-CoV-2“

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