„Das heute beschlossene Gesetz schafft keine kurzfristige Entlastung und Rechtssicherheit für Gewerbetreibende, es ist allenfalls ein Beschäftigungsprogramm für die Gerichte. Was wir brauchen, ist Kündigungsschutz für den Einzelhandel und ein rechtssicheren Mietenschnitt während der Pandemie“, erklärt Caren Lay, stellvertretende Vorsitzende und mietenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zum heute vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens. Lay weiter:
„Das Gesetz stellt lediglich fest, dass die Pandemie eine ‚Störung der Geschäftsgrundlage‘ (§ 313 BGB) darstellen kann. Das bedeutet im Ergebnis eine komplizierte Einzelfallprüfung. Es bringt Gewerbemietern bestenfalls eine bessere Verhandlungsposition gegenüber den Vermietern. Daraus folgt die Möglichkeit für Mieterinnen und Mieter, den Mietpreis zu verhandeln. Kommt eine Einigung nicht zustande, bleibt nur der Weg zum Gericht. Doch während Immobilienunternehmen einfach ihre Rechtsabteilungen beschäftigen können, ist für den kleinen Einzelhandel der Weg zum Gericht mit hohen Hürden verbunden.
Kurzfristige Entlastung und Rechtssicherheit sieht anders aus. Wir brauchen klare gesetzliche Regelungen für Mietsenkungen wie in Österreich. DIE LINKE fordert eine Mietsenkung um 30 Prozent bei Einkommensverlusten infolge der Pandemie und eine Senkung um 50 Prozent, wenn der Betrieb komplett schließen muss.
Das Schlimmste ist: Es gibt keinen Kündigungsschutz für Gewerbe, die durch die Pandemie erhebliche Einkommensverluste haben. Die Wiedereinsetzung dieser Regelung, die beim ersten Lockdown galt, wird von der Union seither verhindert. Das Mindeste wäre, diesen Kündigungsschutz jetzt wieder in Kraft zu setzten. Wer von der Pandemie betroffen ist, dem darf der Laden nicht gekündigt werden!“
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