Berlin (ots) – Mit Großflächenplakaten in Berlin, Bonn und Hannover und der Website stopkilling.info bewerben derzeit zehn Tierschutzorganisationen unter dem Dach von Wildtierschutz Deutschland die Kampagne “Keine Jagd ohne vernünftigen Grund”.
Ziel der Kampagne ist es, Öffentlichkeit und Politik dafür zu sensibilisieren, die bisherigen jagdrechtlichen Regelungen insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit dem nun bereits seit über 18 Jahren bestehenden Staatsziel Tierschutz zu überprüfen und bestehende Defizite zu bereinigen. Zwar wird über das Tierschutzgesetz bereits geregelt, “wie” die Jagd tierschutzkonform auszuführen ist, nicht aber “ob” es überhaupt einen vernünftigen Grund für jede der über 100 jagdbaren Tierarten gibt. Eine solche Regelung gehört nach Meinung der Tierschutzverbände in jedes Jagdgesetz.
Vor diesem Hintergrund ist es längst überfällig, die über 80 Jahre alte Liste der jagdbaren Tierarten anzupassen. Dabei sind die aktuellen wissenschaftlichen, wildbiologischen und wildökologischen Erkenntnisse, insbesondere auch über die Populationsdynamik zu berücksichtigen. Für viele Tierarten besteht schon deshalb kein vernünftiger Grund für deren Bejagung, weil eine Bestandsregulierung mit jagdlichen Mitteln nicht erfolgreich möglich ist oder weil die Tierart in der Regel nicht sinnvoll als Lebensmittel verwertet wird.
Verdeutlicht wird das Thema anhand von Beispielen zur Fuchs- und zur Vogeljagd und auch anhand der Regelung zum Jagdschutz. Das Töten von Haustieren wird dort auf Länderebene meist aufgrund der gesetzlichen Vermutung regelt, dass z.B. eine Katze ab einer Entfernung von 300 Metern zum nächsten bewohnten Haus wildert.
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) hat zum vernünftigen Grund beispielhaft Stellungnahmen zum einen zur Fuchsjagd und zum anderen zur Jagdschutzregelung zum Töten von Haustieren erstellt. Die Autorinnen prüfen systematisch, ob überhaupt ein anerkennungsfähiger Grund für die Bejagung der entsprechenden Tierart vorliegt bzw. inwiefern die Jagd verhältnismäßig ist. Es wird also danach gefragt, ob jeweils ein legitimer Zweck für die Jagd der entsprechenden Tierart gegeben ist, ob die Jagd oder das Töten von Tieren der Tierart geeignet ist, diesen Zweck zu erfüllen, ob es überhaupt erforderlich ist, das Tier zu töten und ob das Nutzungsinteresse das beeinträchtige Integritäts- und Wohlbefindensinteresse des Tieres wesentlich überwiegt. Sowohl hinsichtlich der Fuchsjagd, als auch bezüglich des Abschusses von Haustieren kommen die Rechtsexperten zu dem Ergebnis, dass jeweils kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vorliegt.
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