Die Bundesregierung möchte “Verfassungsfeinde” künftig schneller aus der Bundeswehr entlassen. Fraglich ist, wer definiert, was Verfassungsfeinde sind. Reicht es da, die AfD zu wählen? Folglich kam es im Verteidigungsausschuss nun zu heftiger Kritik von Interessensvertretern der Soldaten und Gewerkschaften.
Künftig sollen nach diesem Gesetzentwurf Soldaten, die mehr als vier Jahre gedient haben, auch per Verwaltungsakt entlassen werden dürfen. Bisher sei dies nur nach einem ordentlichen Disziplinarverfahren möglich. Der Bundesvorsitzende des Verbandes der Soldaten der Bundeswehr, Hauptmann Andreas Füllmeier, teilte mit, dass die derzeitige Rechtslage diesbezüglich vollkommen ausreichend sei. Der Gesetzentwurf setze die Unschuldsvermutung außer Kraft, stelle die Soldaten unter eine Art Generalverdacht und schade somit dem wechselseitigen Dienst- und Treuegebot zwischen dem Dienstherrn und den Soldaten. Zudem eröffne das Gesetz die Möglichkeit einer missbräuchlichen Anwendung, um unliebsame Soldaten aus dem Dienst zu entfernen.
Bei diesen Verfahren ist es so, dass entsprechende Ausschlüsse aktuell bis zu mehreren Jahren dauern würde. Dies liegt mit einem Personalmangel bei den Truppendienstgerichten zusammen. Sowohl Hauptmann Füllmeier als auch André Wüstner von der Deutschen Bundeswehrgewerkschaft sprachen sich dafür aus, diese personell zu stärken.
Deutlich kritischer beurteilte den Gesetzentwurf hingegen Christian Hoffmeister von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Die Entfernung eines Soldaten durch einen bloßen Verwaltungsaktes eines Dienstvorgesetzten bei begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten für den Soldaten laufe Gefahr, zu Lasten eines fairen Verfahrens zu gehen. Der Verweis auf den nachträglichen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz reiche nicht aus, da dies zu einer Verlagerung des Prozessrisikos auf den Soldaten führe und ihn bis zum Zeitpunkt einer rechtskräftigen Entscheidung über seine Klage mit wirtschaftlichen und sozialen Unsicherheiten belaste.
In diesem Sinnen argumentierte auch Thomas Kleinschnittger von der Allianz vernetzte Beamtinnen und Beamte in der EU in Deutschland – bei Bund, Ländern und Kommunen. Kleinschnittger monierte zudem, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen für eine Rehabilitierung beziehungsweise Entschädigung enthalte für den Fall, dass sich nachträglich herausstellt, dass der aus dem Dienst entfernte Soldat unschuldig ist.
Auch der Rechtsanwalt Johannes M. Jäger übte Kritik an der Gesetzesvorlage. Sie sei zwar nicht per se verfassungswidrig, verlasse aber den verfassungshistorischen und bisherigen verfassungspolitischen Konsens im Dienst- und Disziplinarrecht der Beamten und Berufs- und Zeitsoldaten seit Bestehen der Bundesrepublik. Ohne den sogenannten Richtervorbehalt sei die prozessuale Fairness zwischen dem Soldaten und seinem Dienstherrn nicht zu sichern. Auch Jäger warnte vor einem möglichen Missbrauch des Gesetzes. Die Änderung des gerichtlichen Entlassungsverfahrens in ein einfaches Verwaltungsverfahren sei nicht angemessen, führte Jäger an.
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