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„Auch wenn es leider nicht für eine komplette Absage an Uploadfilter gereicht hat: Es ist zu begrüßen, dass der Europäische Gerichtshof klargestellt hat, dass die Mitgliedstaaten konkrete und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Nutzerrechte ergreifen müssen, um die DSM-Richtlinie zum Urheberrecht grundrechtskonform umzusetzen“, erklärt Petra Sitte, Sprecherin für Medienpolitik der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des heutigen EuGH-Urteils zu Artikel 17 der Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie, Aktenzeichen des Verfahren C-401/19). Sitte weiter:

„Die Behauptung, der deutsche Versuch, in der Richtlinienumsetzung durch das Urheberrechts-Diensteanbietergesetz (UrhDaG) derartige Schutzmaßnahmen zu schaffen, wäre ein ‚Sonderweg‘, ist damit endgültig als Märchen entlarvt. Im Gegenteil: Es stellt sich nun vielmehr die Frage, ob diese Maßnahmen überhaupt ausreichen. Wir haben von Anfang an kritisiert, wie diese von Entwurf zu Entwurf des UrhDaG immer weiter verwässert wurden. Die vom EuGH nun formulierte Bedingung, dass keine automatische Filterung von Inhalten erfolgen darf, wenn die Unzulässigkeit dieser Inhalte erst durch eine unabhängige Prüfung festgestellt werden könnte, wird vom UrhDaG jedenfalls nicht erfüllt. Denn das hieße eigentlich, nur offensichtliche Urheberrechtsverletzungen zu filtern – während das UrhDaG die automatisierte Filterung immer vorsieht, wenn etwa mehr als die Hälfte eines Musikstücks verwendet wird, egal ob dies im Einzelfall etwa aufgrund einer Lizenz zulässig und auch entsprechend markiert ist.

Wir erwarten jetzt von der Bundesregierung, schnell eine Nachbesserung des UrhDaG vorzulegen, um die Maßnahmen zum Schutz der Grundrechte zu stärken und den Einsatz von Uploadfiltern so weit wie möglich einzuschränken.“

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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