Frank Schwabe

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) hat heute seinen jährlichen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland 2019/2020 vorgelegt. Der Bericht konzentriert sich auf zwei, aus menschenrechtlicher Sicht, wichtige Themen: die Ausgrenzung und Benachteiligung von Behinderten bei der Berufsausbildung und eine nicht hinnehmbare Abschiebepraxis trotz Erkrankung der Abzuschiebenden.

„Wie jedes Jahr legt das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht an den Bundestag den Finger in die Wunde mangelnder Menschenrechtsstandards in Deutschland. Das ist gut so.

Zurecht fordert das Institut, dass behinderten Jugendlichen der Weg in ein reguläres Ausbildungsverhältnis geebnet werden muss. Dazu bedarf es besserer Beratung im Vorfeld, flexiblerer Ausbildungsgänge und barrierefreier Arbeits- und Ausbildungsstätten.

Zudem unterstützt die SPD-Fraktion im Bundestag die Forderung des DIMR, keine erkrankten Asylbewerberinnen und Asylbewerber abzuschieben. Es hat sich gezeigt, dass die Regelungen im Aufenthaltsgesetz, nach denen eine die Abschiebung beeinträchtigende Erkrankung seitens der Antragstellenden durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden muss, praxisfremd sind. Die so geregelte Darlegungslast überfordert Menschen, die sich in einer extrem hilflosen Situation befinden. Die prüfende Behörde muss daher ihrer Sachaufklärungspflicht nachkommen und bei entsprechenden Anzeichen zum Schutz der Antragstellenden tätig werden. Die Länder sind dringend aufgefordert, Vorgaben zur menschenrechtskonformen Ausgestaltung der Abschiebung zu machen. Des Weiteren ist eine unabhängige Abschiebungsbeobachtung erforderlich.

Die SPD-Fraktion im Bundestag dankt dem Deutschen Institut für Menschenrechte für die steten neuen Impulse. Zurecht genießt das Institut für seine Arbeit international höchste Anerkennung.“

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