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Berlin: (hib/STO) – Um die Nennung der Tageszeitung „junge Welt“ in Verfassungsschutzberichten des Bundes geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/29415) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/28956). Darin erkundigte sich die Fraktion danach, warum die Zeitung sowie der Verlag 8. Mai GmbH und die „Linke Presse Verlags-, Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt e.G.“ (LPG) im Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2019 und vorangegangener Jahre im Kapitel „Linksextremismus“ aufgeführt werden.

Wie die Bundesregierung dazu darlegt, informiert das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemäß Paragraf 16 Absatz 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes die Öffentlichkeit über verfassungsfeindliche Bestrebungen, „soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“, mindestens einmal jährlich in einem zusammenfassenden Bericht insbesondere zu aktuellen Entwicklungen. Dieser gesetzlichen Vorgabe entspreche das BMI unter anderem mit der jährlichen Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts des Bundes.

Die „junge Welt“ (jW), der Verlag 8. Mai GmbH und die „Linke Presse Verlags-, Förderungs- und Beteiligungsgenossenschaft junge Welt e.G.“ (LPG) verfolgten Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, schreibt die Bundesregierung weiter. Hierüber sei die Öffentlichkeit gemäß der genannten Vorschrift im Verfassungsschutzbericht des Bundes zu informieren.

Bei der jW handelt es sich laut Bundesregierung um eine „eindeutig kommunistisch ausgerichtete Tageszeitung“. Ihre marxistische Grundüberzeugung enthalte als wesentliches Ziel, „die freiheitliche Demokratie durch eine sozialistische/kommunistische Gesellschaftsordnung zu ersetzen“.

Revolutionäre marxistische Grundüberzeugungen basieren der Antwort zufolge auf verschiedenen Aspekten, die sich gegen Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten. Beispielsweise widerspreche die Aufteilung einer Gesellschaft nach dem Merkmal der produktionsorientierten Klassenzugehörigkeit der Garantie der Menschenwürde. Menschen dürften nicht zum „bloßen Objekt“ degradiert oder einem Kollektiv untergeordnet werden, sondern der Einzelne sei stets als grundsätzlich frei zu behandeln. Demgegenüber stelle die unbedingte Unterordnung einer Person unter ein Kollektiv, eine Ideologie oder eine Religion eine Missachtung des Wertes dar, der jedem Individuum um seiner selbst willen zukommt. Die Menschenwürde gründe ausschließlich „in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht“.

Die marxistische Ausrichtung der jW werde zusätzlich dadurch belegt, dass die Zeitung sich mit Ideologien von Klassikern des Marxismus-Leninismus als Grundlage für ihre eigenen Bestrebungen befasst, heißt es ferner in der Antwort. Oftmals werde „positiv Bezug genommen auf die kommunistischen Vordenker (vor allem Wladimir I. Lenin, Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Karl Marx und Friedrich Engels)“. Themenauswahl und Intensität der Berichterstattung zielten auf Darstellung „linker“ und linksextremistischer Politikvorstellungen und orientierten sich am Selbstverständnis der jW als marxistische Tageszeitung. Die Zeitung verbreite ihre eigene subjektive Wahrheit und wolle insofern „Gegenöffentlichkeit“ schaffen.

Durch eine „der ideologischen Agenda entsprechende Auswahl der Themen und die einseitige Berichterstattung“ wirke die jW als „Multiplikator von linksextremistischen Positionen“, führt die Bundesregierung des Weiteren aus. Mit einer nach eigenen Angaben aktuellen Druckauflage von 23.400 Exemplaren – samstags 27.000 Exemplare – erreiche die jW „einen großen Adressatenkreis, in dem sie ihre verfassungsfeindlichen Positionen verbreiten kann“.

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