Im letzten Jahr berichteten zahlreiche Medien über den Villenkauf von Jens Spahn und seinem Lebenspartner in einem Berliner Luxusviertel. Diese Villa ist selbst mit dem “Gehalt” eines Bundesgesundheitsministers nicht ohne Weiteres zu bezahlen. Spahn untersagte Medien anwaltlich und gerichtlich, den exakten Kaufpreis von 4,125 Millionen Euro zu nennen.
Nun entschied laut Tagesspiegel (Stefan Raven News setzt keine Links auf Konzernmedien) das Oberlandesgericht Hamburg in nächster Instanz (Az.: 7 U 16/21), dass der Preis durchaus genannt werden darf.
Dazu schreibt der Tagesspiegel das Berichterstatter und beklagte Partei: Spahn müsse es wegen seiner „überragenden Bekanntheit als einer der profiliertesten deutschen Politiker hinnehmen“, wenn über seine privaten Vermögensverhältnisse berichtet werde. Es sei für die politische Meinungsbildung von „ganz erheblichem Interesse“, wie Volksvertreter ihren Lebensunterhalt bestritten und wie sie finanziell situiert seien. Dies könne Rückschlüsse „auf ihre politische Unabhängigkeit, auf ihren Geschäftssinn, aber auch auf ihre politische Ausrichtung ermöglichen“.
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