Peter BoehringerPeter Boehringer, stellvertretender Bundessprecher der Alternative für Deutschland. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/110332 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Bei den Wahlen zum Kontrollgremium des Bundeswehrsondervermögens wurde dem AfD-Kandidaten Dr. Michael Espendiller die erforderliche Mehrheit verweigert. Das Gremium kontrolliert die militärischen Beschaffungen, die mit Hilfe von 100 Milliarden zusätzlichen Schulden in den nächsten Jahren getätigt werden sollen, bevor diese schlussendlich vom Haushaltsausschuss verabschiedet werden. Diese Summe entspricht den deutschen Militärausgaben von zwei Jahren.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert die Nichtwahl:

„Die unheilige Koalition aus SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP setzt ihren antidemokratischen Kurs fort. Bei der Nichtwahl des AfD-Kandidaten handelt es sich nicht um eine Lappalie, sondern um die gezielte Ausgrenzung einer Oppositionsfraktion in Fragen der parlamentarischen Kontrolle. Das Budgetrecht ist seit jeher das Königsrecht des Parlaments. Nach dem Willen der Altparteien soll die AfD-Fraktion an dieser elementaren Kontrollfunktion nicht mehr teilhaben. Die selbsternannte Mitte dieses Hauses scheint in ihrer Angst vor der AfD-Fraktion so gelähmt zu sein, dass ihr jedes Mittel recht ist – selbst die Aushebelung des Parlamentarismus in Deutschland.

Der promovierte Mathematiker und Volkswirt Dr. Michael Espendiller ist ein respektierter Kollege und der für den Verteidigungsetat zuständige AfD-Berichterstatter im Haushaltsausschuss. Die Nichtwahl ist in keiner Weise nachvollziehbar. Er sitzt sowieso regelmäßig montags im Berichterstattergespräch des Einzelplan 14 mit denselben Kollegen zusammen, die auch beim Sondervermögen der Bundeswehr die Entscheidungen treffen. Schon die Idee, die Mitglieder des Gremiums zum Bundeswehrsondervermögen wählen zu lassen, anstatt den Fraktionen das Recht zur Benennung ihrer Vertreter einzuräumen, war vermutlich einzig darauf gerichtet, die AfD-Fraktion von der Kontrolle der 100 Milliarden Euro auszuschließen. Die Ablehnung ist also kein Unfall, sondern Teil der Strategie, wie sie sich ja bereits bei den Wahlen zum Stellvertreter der Präsidentin oder der Ausschussvorsitzenden gezeigt hat.“

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