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An diesem Wochenende wurde bekannt, dass der Bundestag die Schuldenbremse für die Jahre 2023 und 2024 aufgrund einer angeblich unkontrollierbaren krisenhaften Situation (Energiekrise) erneut aussetzen soll. Dies forderte die SPD-Vorsitzende Saskia Esken als angebliche „Folge“ des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert dazu:

„Die Bundesregierung schwenkt zwar nun endlich auf die einzig korrekte und eigentlich triviale Rechtssicht ein, die die AfD-Fraktion nicht erst seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von vorigem Mittwoch, sondern seit mehr als zwei Jahren vertritt: Die überjährig kreditfähigen sogenannten ‚Sondervermögen‘ und deren trickreiche Verbuchungssystematik, wegen der im Bundeshaushalt faktisch seit 2021 alle verfassungsrechtlichen Schuldenlimits ausgesetzt sind, sind verfassungswidrig. Alle Schuldenaufnahmen – egal ob im Kernhaushalt oder in den Sondervermögen, sind im Jahr ihrer Nutzung auf die Schuldenbremse anzurechnen. Leider jedoch sind die heute diskutierten Schlussfolgerungen der Regierung daraus die völlig falschen. Schon die Idee von Frau Esken ist abwegig und verfassungskonform nicht durchführbar. Man kann nicht rückwirkend für 2023 die ‚Fortdauer‘ einer krisenhaften Situation behaupten, nachdem man regierungsseitig diese bezüglich Corona zum 31.12.2022 für beendet erklärt hatte. Speziell Finanzminister Lindner war seit einem Jahr immer sehr ‚stolz‘ gewesen, erstmals seit 2019 dann 2023 wieder ohne Ausrufung einer Notsituation (zuerst ‚Corona‘, dann ‚Energie‘) regiert zu haben.

Weder 2023 noch 2024 besteht eine Notsituation im Sinne des Grundgesetzes. Artikel 109 Grundgesetz erfordert zur Aussetzung der Schuldenbremse eine ‚Naturkatastrophe oder eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht‘. Ersteres ist erkennbar nicht der Fall. Zweiteres auch nicht, denn die mit Abstand wichtigste Ursache der hohen Energiepreise ist nicht der Krieg in der Ukraine, sondern schon seit 2011 die berüchtigte ‚Energiewende‘ weg von Kernkraft, Kohle, Öl und Gas hin zu ‚erneuerbarem Gelegenheitsstrom‘, der Unsummen verschlingt, bei ehrlicher Footprint-Rechnung keineswegs CO2-neutral ist und zu 100 Prozent durch redundante konventionelle Energieerzeugung gedoppelt sein muss, wenn Blackouts vermieden werden sollen. Solche Blackouts wären auch keineswegs ‚der Kontrolle des Staates entzogen‘: Ganz im Gegenteil wären sie sogar eine Folge der schlechtesten Energiepolitik der Welt – also der deutschen Regierungspolitik.

Frau Eskens Idee wäre also nicht nur wie die ganze Energiepolitik der Ampel naturwissenschaftlich abwegig, sondern wegen der völligen Ignorierung der Voraussetzungen des Artikels 109 Grundgesetz ein weiterer Verfassungsbruch mit Ansage – ausgerechnet als Antwort auf den durch das Bundesverfassungsgericht im Urteil von Mittwoch erkannten Verfassungsbruch bei der Buchungspraxis in den Sondervermögen. Die SPD beziehungsweise die Regierung würde einen Verfassungsbruch mit einem anderen ‚heilen‘. Eine solche Regierung handelt gegen den Rechtsstaat und nebenbei noch ökonomisch unverantwortlich. Man kann hier nur hoffen, dass die FDP einmal aufrecht bleibt und diesen erneuten rotgrünen Widersinn gegen Recht und Markt diesmal nicht mehr mitmacht.

Durch die Ausgabenstreichung im Klimatransformationsfonds (KTF) steht auch keineswegs die ‚Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft‘ auf der Kippe, wie linksgrüne Politiker behaupten. Zu einem großen Teil sind die betroffenen sogenannten ‚Investitionen‘ des KTF grüne Geldvernichtungsprojekte im Namen der unverantwortlichen ‚Energiewende‘. Aus unserer Sicht sind dies weitgehend Des-Investitionen – also Beiträge zur Deindustrialisierung Deutschlands. Denn ‚CO2-freie Produktion‘ und auch Wasserstoff-Projekte führen zur Abwanderung ganzer Branchen beziehungsweise sind ohne jede Not begangene technologische Sackgassen. Viele könnten zum Wohle Deutschlands ersatzlos entfallen. Andere (wie die Halbleiter-Subventionen oder der reguläre Erhalt der Bahninfrastruktur) haben nichts mit Klimathemen zu tun und hätten wegen fehlendem Veranlassungszusammenhang nie im KTF auftauchen dürfen (sog. ‚Konnexitätsprinzip‘ – ebenfalls verfassungsrechtlich zwingend).

Man kann die nun durch die Rückkehr zum Recht entstehenden Geldprobleme nicht ohne generelles Umdenken bei der gesamten CO2-Thematik lösen. Das in Deutschland menschengemachte CO2 ist schon quantitativ vollkommen unbedeutend für das Weltklima – sogar nach den hoch zweifelhaften eigenen Modellen des Weltklimarats. Es liegt in zentralem Interesse Deutschlands, die CO2-Ideologie so nicht weiterzuverfolgen. Wer das wie die Ampel und auch die Union trotzdem weiter tut, wird ab sofort in dauerhaftem Haushaltsnotstand verharren, der sich wegen der anhaltenden Deindustrialisierung noch permanent verschlimmern wird.

Die AfD-Fraktion würde all diese Dinge wieder vom Kopf auf die Beine stellen. Erst wenn grundlegend andere energiepolitische Entscheidungen durch eine neue Regierung getroffen sind, kann man die Fehler der alten Regierungs-Ideologie mit Steuermitteln abfedern, da man sonst ein Subventionsfass ohne Boden bedienen würde. Man kann solche Fehlentscheidungen auf Dauer nicht mit noch so viel Schulden- oder Steuergeld kompensieren, wie ich schon bei der ersten Rede am Tag der Ausrufung des ersten Corona-Haushaltsnotstands am 25. März 2020 im Bundestag sagte; und wie die AfD-Fraktion das seitdem immer und immer wieder vertrat und vertritt. Ausgeglichene Haushalte sind auf Dauer nur mit sinnvoller und ideologiefreier Allgemeinpolitik, Wirtschaftspolitik, Gesundheitspolitik, Außenpolitik zu erreichen.

Fazit: Der KTF und die seit 2021 praktizierte Verbuchung von Schulden in den Sondervermögen (KTF, WSF und andere) waren seit 2021 immer verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hätte all das schon per Eilentscheid 2021 stoppen müssen. Das Urteil am Mittwoch kam viel zu spät – Hunderte Milliarden Euro zu spät. Die wenigen sinnvollen Projekte des KTF (Waldfonds/Aufforstung) müssen in den regulären Haushalt umgebucht werden. Die sinnlosen klimaideologischen Projekte müssen ersatzlos gestrichen werden. Die absurde Klimaideologie (die auch nicht durch ein Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021 irgendwie zwingend zu verfolgen wäre, wie es die Ampel aber leider noch immer behauptet) ist sofort aufzugeben und endlich wieder eine naturwissenschaftlich rationale und an deutschen Interessen und deutscher Versorgungssicherheit orientierte Energiepolitik mit Fokus auf Grundlast-Abdeckung durch inländische grundlastfähige Kraftwerke zu betreiben! Die danach noch verbleibenden sozialen Härten kann die Regierung dann im Zuge von Notstandsdiskussionen gerne auch mit der AfD-Fraktion verhandeln – wir werden uns als verantwortungsvolle Opposition dann diesen sozialen Debatten und gegebenenfalls Subventionen nicht verweigern.“

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