Steuern

Hannover, Berlin (ots) – Mit den neuen Beschlüssen zur Eindämmung von Corona-Infektionen wurde auch ein weiterer Bußgeldtatbestand gefasst. Bei falschen Angaben bei Besuch von Restaurationsbetrieben sollte dies die entsprechenden Gäste mindestens EUR 50,- kosten. [1]

“Nun ist die Katze aus dem Sack. Die Landesregierung geht einen anderen Weg. Offensichtlich hat sie erkannt, dass die Nachverfolgung bei falschen Angaben gar nicht möglich ist. Nun aber alle zur Datenerhebung verpflichteten Stellen unter der Androhung eines Bußgeldes von wenigstens EUR 500,- [2] dazu zu verpflichten, die angegebenen Daten “bei begründeten Zweifeln auf Plausibilität zu überprüfen, zum Beispiel durch Vorlage eines Personalausweises” [3], zeugt von nicht weniger Kenntnissen der Lebenswirklichkeit. Denn offensichtlich sind der Landesregierung bundesgesetzliche Regelungen nicht geläufig. Nur die Ordnungsbehörden sind dazu berechtigt, die Vorlage des Personalausweises zu verlangen. Abgesehen davon ist niemand verpflichtet, diesen bei sich zu führen [4],” kritisiert Wolf Vincent Lübcke, Koordinator der AG Innenpolitik der Piratenpartei Deutschland und Kandidat der PIRATEN Niedersachsen zur Bundestagswahl 2021, das Vorgehen.

Akzeptanz erhöhen, statt Strafen aussprechen

“Sollen also beispielsweise Wirte abends um 22:00 Uhr erst Polizei oder Ordnungsamt rufen, wenn ein Kaspar Hauser ein Bier bestellt? Dann vielleicht. Aber diese Regelung wird dann eher dazu führen, dass sich jemand als Hans Hansen ausgibt. Ein im Norden gar nicht so unüblicher Name. Da wird sich jeder Wirt in diesen Zeiten dreimal überlegen, ob er dann diesen Gast abweist, wenn der keinen Personalausweis vorlegen kann oder will,” stellt Thomas Ganskow [5], Vorsitzender der PIRATEN Niedersachsen und deren Spitzenkandidat zur Bundestagswahl 2021, fest. “Das Hauptproblem mit diesen Daten ist doch, dass verschiedene Bundesländer mittlerweile zugegeben haben, diese auch für die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu nutzen. [6] Und das, obwohl sie angeblich nur der Kontaktverfolgung im Fall bekanntgewordener Infektionen dienen sollten. Muss man sich dann wundern, wenn Gäste unrichtige Angaben machen?

Das Ganze ist also nichts als purer, undurchdachter Aktionismus, der an der jetzigen Situation nichts, aber auch gar nichts, ändern wird. Will die die Landesregierung die Akzeptanz erhöhen, sollte sie endlich mal ihr eigenes Handeln reflektieren. Hier wäre der Ansatz zu machen. Nämlich klarzustellen, dass in Niedersachsen diese Möglichkeiten nicht genutzt werden.”

Quellen:

[1] https://ots.de/rhJZOV

[2] Bußgeldkatalog v. 07.10.20, Punkt 2 unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

[3] Corona-Verordnung v. 08.10.20, § 5 unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

[4] https://www.bz-berlin.de/klassiker/wann-muss-man-den-perso-bei-einer-kontrolle-zeigen

[5] https://wiki.piratenpartei.de/Benutzer:Thomas_Ganskow

[6] https://ots.de/b0pZiK

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