Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute das Verfahren einer Organklage von 19 Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Maskenpflicht in den Räumen des Deutschen Bundestages eingestellt und lapidar in zwei Sätzen mitgeteilt, ein öffentliches Interesse bestünde nicht mehr, zumal der Antrag unzulässig gewesen wäre (2 BvE 10/20). Bereits vor etwa zwölf Wochen hatten die Antragsteller die Klage zurückgenommen und das Verfahren damit formell beendet.
Dazu teilt der Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion und ehemalige Vorsitzende des Rechtsausschusses, Stephan Brandner, mit:
„Natürlich war diese Einstellung erwartet worden. Warum sollte auch das Gericht etwas entscheiden, was die Antragsteller gar nicht mehr wollten? Dennoch bleibt ein Geschmäckle: Es gab keinen Grund, ohne auch nur ein einziges Wort der Begründung auf eine angebliche Unzulässigkeit hinweisen, die es greifbar nicht gab. Dieser Lapsus lässt sich für mich nur dadurch erklären, dass es an der notwendigen Politikferne fehlt. Das Bundesverfassungsgericht mischt sich auch hier in fragwürdiger Art und Weise in die politische Auseinandersetzung, zumal in zeitlich unmittelbarer Nähe zu einer Bundestagswahl, ein.
Mehrere offene Verfahren der AfD-Bundestagsfraktion, etwa wegen der Versagung eines Bundestagsvizepräsidenten oder der Abwahl des Rechtausschussvorsitzenden, aber auch wegen Fehlern der Vizepräsidenten Roth und Friedrich, schieben die Richter seit Monaten, ja Jahren, auf die lange Bank. Aber dafür, in der Wahlkampfzeit einen negativen Beschluss gegen Abgeordnete der AfD-Bundestagsfraktion zu verkünden, obwohl diese ihre Klage längst zurückgenommen haben, findet das Gericht Zeit. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass die AfD-Fraktion und deren Abgeordnete bewusst vorgeführt werden sollen.“
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