Pressesprecher Thilo CablitzPressesprecher Thilo Cablitz

Am 31. August stellten wir einen Presseanfrage, bestehend aus einem Fragenkatalog mit 20 Fragen, an die Berliner Polizei. Darin fragten wir explizit zu den Ereignissen rund um die Demonstrationen am 29. und 30. August in Berlin nach. Die Antworten, die wir am 9. September (!) erhielten, veröffentlichen wir hier, einschließlich von Stellungnahmen unsererseits.

  1. Frage: Ist die Information korrekt, dass auf den Demonstrationen am 29. August Polizeischüler aus Niedersachsen eingesetzt wurden, die noch keine vollwertig ausgebildeten Polizeibeamten sind? Wenn ja, warum?

    Antwort: Nein.

    Anmerkung der Redaktion: keine
  2. Frage: Vereinzelt wurden Journalisten eingeschränkt und sogar widerrechtlich festgenommen. Bild- und Beweismaterial liegt vor und ist unstrittig. So wurde beispielsweise der YouTuber und Journalist „Aktivist Mann“ widerrechtlich festgenommen und sein Arbeitsmaterial entgegen §97 Abs. 1 Nr. 2 StPO illegal beschlagnahmt. Erfolgten dieser und vergleichbare Sachverhalte aufgrund der mangelnden Ausbildung einzelner Beamter oder liegt dem eine höhere Dienstanweisung zu Grunde? Wird gegen die entsprechenden Beamten mittlerweile ermittelt?

    Antwort: Der Polizei Berlin ist ein solcher Sachverhalt nicht bekannt. Insbesondere lässt sich die Person namens Aktivist Mann nicht zuordnen. Sollten Sie Kontakt zu dieser Person haben, bitte ich Sie, dieser mitzuteilen, dass sie bitte hierzu eine Strafanzeige erstatten möchte. Alternativ sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie das Beweismaterial an uns zur Prüfung weiterleiten. Gerne können Sie sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin wenden. Nur dann könnte der Sachverhalt aufgeklärt und im gegebenen Fall auch gegen Beamtinnen und Beamten ermittelt werden.

    Anmerkung der Redaktion: Wie jeder im Livechat vom Digitalen Chronisten nachverfolgen kann, wurde Aktivist Mann alias Mateo von der Polizei ohne erkennbaren Grund während der Ausübung seiner journalistischen Tätigkeit festgenommen. Dass die Polizei, die explizit nach ihm Ausschau hielt, da er als Ehrengast bezeichnet wurde, davon nichts wissen möchte, ist befremdlich und dreist. Aktivist Mann wird jouristisch gegen diese illegale Festnahme und die illegale Beschlagnahmung seines journalistischen Arbeitsmaterials vorgehen. Die illegale Verhaftung durch unerfahrene und verheizbare Polizeibeamte kann man hier sehen.
  1. Frage: Ecke Friedrichstraße/Torstraße wurde gegen 11:00 Uhr (29. August) der Demonstrationszug abgesperrt und untersagt. Man teilt mit, dass dies aufgrund der zu geringen Abstände geschehe. Doch verursachte erst die Polizei die zu geringen Abstände durch ihr Tun. Auch ist fraglich, warum bereits Stunden zuvor die Wasserwerfer an dieser Stelle postiert wurden und ein Mitschnitt im Internet kursiert, wo bereits kurz nach 10:00 Uhr – wo noch reichlich Platz war, von Polizeibeamten die Rede war, wegen Platzmangel aufzulösen.

    Antwort: Aufgrund der zu erwartenden Teilnehmerzahl wurde der Versammlungsleitung eine weiträumige Antretefläche, vom Pariser Platz, über Unter den Linden, die Friedrichstraße bis hin zur Torstraße zur Verfügung gestellt. Diese Fläche bot hinreichend Platz, um die verwaltungsgerichtlich beauflagten Mindestabstände einzuhalten. Um die Einhaltung von Mindestabständen zu gewährleisten, z. B. durch eine immens erhöhte Teilnehmerzahl, wären selbstverständlich unverzüglich Absperrungen geöffnet worden. Das ausreichende Freiflächen auf der Antretefläche vorhanden waren, bestätigten wiederholte Übersichtsbilder des Polizeihubschraubers.
    Die Versammlungsleitung als auch Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer wurden angehalten, die freien Bereiche zu nutzen und sich so zu verteilen, dass die Mindestabstände eingehalten werden können. Neben der grundsätzlichen Verantwortung der Versammlungsleitung besteht auch die jeweils individuelle einer jeden Versammlungsteilnehmerin und bzw. eines jeden Versammlungsteilnehmers. Jede und jeder Aufrückende hätte zur Vorderfrau bzw. zum Vordermann und auch seitlich lediglich anderthalb Meter Abstand einhalten müssen. Allerdings erfolgte dies trotz Kenntnis der Auflagen und nach mehrfacher Aufforderung jedoch nicht.
    Zur Bewältigung der Einsatzlage an dem von Ihnen angegebenen Tag behielt sich die Polizei Berlin den Einsatz von Wasserwerfern vor. In Anbetracht der am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten, abgestuften Vorgehensweise wurde dieses Einsatzmittel in der Folge jedoch nicht genutzt. Dass Polizistinnen oder Polizisten gegen 10 Uhr geäußert haben sollen, dass der Aufzug aufzulösen ist, ist nicht nachvollziehbar. Eine Auflösung ist zwar eines von vielen Einsatzszenarien, eine Entscheidung wäre aber – zumindest um 10 Uhr – noch verfrüht gewesen. Falls Ihnen dazu dennoch Bild- oder Tonmaterial vorliegen sollte, bitte ich Sie, uns dies zu übersenden. Nur dann könnte der beschriebene Sachverhalt aufgeklärt werden.

    Anmerkung der Redaktion: Die Behauptungen sind falsch. Wie Aufnahmen aus Stabkameras und Drohnen zeigen, war der Platz gänzlich ausgeschöpft. Auch bin ich als Redakteur die ganze Aufmarschstrecke durchgegangen und kann bestätigen, dass kaum ein Durchkommen war.
  1. Frage: Warum wurde beim LKW 1 des Demonstrationszuges aus Sicht der Polizei die Scheibe der Fahrerseite eingeschlagen.

    Antwort: Nach Auflösung des Aufzuges „Versammlung für die Freiheit – Berlin invites Europe“ am 29. August 2020 wurden die ehemaligen Versammlungsteilnehmer gegen 18 Uhr aufgefordert, sich zu entfernen. Nach kurzer Zeit bewegten sich die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer entgegen der vorgebenen Richtung. Mit diesen auch ein sogenannter Lautsprecherkraftwagen des ehemaligen Aufzuges. Um die Personen und den LKW aufzuhalten, stellten sich Einsatzkräfte in den Weg. Dabei machten sie durch Rufen und Klopfen an dem Fahrzeug auf sich aufmerksam. Die Fahrerin des betreffenden Lautsprecherwagens reagierte jedoch nicht und fuhr weiter. Dabei erfasste sie mit dem Wagen einen Polizisten und verletzte diesen leicht. Da die Fahrertür verschlossen war, diese auch von der Fahrerin nicht geöffnet wurde, entschloss sich ein Polizist die Scheibe der Tür einzuschlagen, um die Weiterfahrt verhindern zu können. Die Fahrerin betreffend wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen eines Verkehrsunfalles mit leichtverletzter Person eingeleitet. Gegen ihren Beifahrer, der versuchte die Festnahme der Frau zu verhindern, wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.

    Anmerkung der Redaktion: Wie aus Augenzeugenberichten hervorgeht, ist der Lkw beim Versuch zu wenden rückwärts gefahren. Dies geht auch aus Videobeweisen hervor, die hier eingesehen werden können. Die Veranstalter, bzw. Verantwortlichen für den Lkw leiten Verfahren privater und strafrechtlicher Natur gegen die betreffenden Beamten ein.
  2. Frage: Warum haben Beamte in großer Zahl Kinder, Jugendliche, Eltern mit Kindern auf dem Arm, Schwangere und ältere, teils gehbehinderte Menschen ohne erkennbaren Grund körperlich angegriffen und teilweise körperlich schwer misshandelt? Wird gegen diese Beamte bereits ermittelt?

    Antwort: Ein derartiges von Ihnen geschildertes Handeln der eingesetzten Dienstkräfte ist nicht bekannt, sehr wohl jedoch kursierende Gerüchte und Behauptungen, die bisher jedoch einer belastbaren Grundlage entbehren.

    Anmerkung der Redaktion: Diese Behauptung scheint einer Schutzbehauptung gleichzukommen. Hier sieht man ganz klar Videobeweise, dass die Pressestelle der Berliner Polizei 12 Tage nach dem Einsatz über das Tun ihrer Beamten keine Kenntnis zu haben scheint.
  3. Frage: Auf dem geplanten Demonstrationszug befanden sich auch viele Kinder, gehbehinderte Menschen und Schwangere. Hätte die Polizei Berlin Wasserwerfer gegen diese Menschen eingesetzt oder warum standen diese dort?

    Antwort: Zur Bewältigung der Einsatzlage an dem von Ihnen angegebenen Tag behielt sich die Polizei Berlin den Einsatz von Wasserwerfern vor. In Anbetracht der am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgerichteten, abgestuften Vorgehensweise wurde dieses Einsatzmittel in der Folge jedoch nicht genutzt. Die abgestufte Vorgehensweise spiegelt sich wie folgt wieder: Reden – Androhen – Einsatz. Bevor ein Wasserwerfer eingesetzt wird, werden die Personen, mit ausreichend Zeit zur Umsetzung, wiederholt aufgefordert, den Bereich zu verlassen. Dann wird der Einsatz dieses Hilfsmittels wiederholt angedroht. Somit haben alle Personen, so auch Kinder, gehbehinderte Menschen und Schwangere, ausreichend Zeit den Bereich zu verlassen. Selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird aufgrund des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von dem Einsatz des Wasserwerfers gegebenenfalls abgesehen.

    Anmerkung der Redaktion: Das Mittel des zivilen Ungehorsams scheint der Polizei kein Begriff zu sein. Man hat sich geschickt herausgeredet und erwähnt, dass die Wasserwerfer nicht hätten eingesetzt werden müssen. Meine explizite Frage beantwortet dies aber nicht.
  4. Frage: Wann wurde der Einsatzleiter an der Ecke Friedrichstraße/Torstraße von Frau Dr. Slowik darüber in Kenntnis gesetzt, den Demonstrationszug nicht passieren zu lassen?

    Antwort: Der Einsatzleiter erhielt zu keinem Zeitpunkt eine derartige Information.

    Anmerkung der Redaktion: Mir wurde vor Ort ein anderslautender Funkmitschnitt vorgespielt. Die Echtheit kann jedoch nicht zweifelsfrei bestätigt werden.
  1. Frage: Bei dem vermeintlichen Sturm auf dem Reichstag, bei welchem lediglich beabsichtigt war, die Treppen zu besetzen, waren zwei Kleinkinder, viele ältere, gehbehinderte Menschen und eine Schwangere. Dies ist eine Protestaktion gewesen, wie sie in der Vergangenheit häufiger passiert ist, z. B. 2010 durch Greenpeace. Hier hat die Polizei jedoch ohne Ausschöpfung anderer Möglichkeiten direkt Pfefferspray in die Menge gesprüht, wodurch einige Menschen – nur durch Glück keine Kinder – ambulant behandelt werden mussten. Auf Twitter teilte die Berliner Polizei mit, die gewaltsame Räumung fand statt, weil Flaschen und Steine von dort geworfen wurden, jedoch belegen alle gemachten Videos, dass dies nicht zutreffend ist. Wer hat diesen Beitrag getwittert und unter welchem Vorsatz? Läuft gegen die Beamten, die die Menschen vor dem Reichstag wegdrängten und wahllos auf Menschen einprügelten und diese mit Reizgas einsprühten, bereits ein Strafverfahren?

    Antwort: Die Personen, die zum Reichstagsgebäude vordrangen, haben eine polizeiliche Absperrung durchbrochen bzw. überwunden. Die grundsätzliche Ursache für die Gefahrensituation wurde also aktiv durch diese geschaffen, insbesondere da auch mehrfach zum Verlassen des Ortes polizeilich aufgefordert wurde und Einsatzkräfte aus dieser Personengruppe heraus mit Steinen und Flaschen beworfen wurden. Dies trifft auch für den Fall zu, dass sie unverantwortlicher Weise Kinder mit in diese Gefahrensituation mitgebracht/verbracht haben sollten.
    Die Polizei Berlin twitterte dazu, Zitat: „Mehrere Personen sind in den abgesperrten Bereich am Platz der Republik vorgedrungen & haben die Treppe des Reichstagsgebäudes betreten, nicht aber das Gebäude. Dabei wurden Steine & Flaschen auf unsere Kolleg. geworfen. Beim Zurückdrängen mussten wir auch Zwang anwenden.“
    Dieser Beitrag wurde von den Polizistinnen und Polizisten des Fachbereiches PPr St II 4 Socialmedia erstellt und veröffentlicht. Ein straf- und/oder disziplinarwürdiges Verhalten der an der Treppe zum Reichstagsgebäude eingesetzten Polizeikräfte ist nicht bekannt.

    Anmerkung der Redaktion: Richtig ist, die grundsätzliche Ursache wurde durch die teilnehmenden Personen selbst geschaffen. Jedoch verhielten diese sich friedlich, haben die Absperrung nicht gewaltsam, sondern ruhig und mit innehalten überschritten und nur die Stufen des Reichstags besetzt. Dies alles geschah lange vor Eintreffen der Polizei, welche dann rigoros gegen die friedlichen Demonstranten vorging. Dies ist hier einzusehen, sowie in ca. 30 anderen Webvideos ebenfalls. 200901-1958-i00443 ist eine Vorgangsnummer gegen Beamte von der Reichstagstreppe, welche der Pressestelle offensichtlich nicht bekannt ist. Was also macht die Pressestelle konkret? Fertigt sie Aussagen ab, die sie von oberer Stelle erhält und lügt vorsätzlich oder macht sie das, was vermeintlich ihr Zweck ist? Das Steine und Flaschen geworfen wurden, lässt sich durch das zahlreich zugängliche Videomaterial auf YouTube und anderen Kanälen als Lüge belegen und zwar zweifelsfrei.
  2. Frage: Wie viele Anzeigen wurden am, bzw. für den 29. August 2020 insgesamt gegen Polizeibeamte in Zusammenhang mit dem Geschehen auf den verschiedenen Demonstrationen gestellt?

    Antwort: Mit Stand 3. September 2020 sind rund 100 Anzeigen mit Bezug zum Versammlungsgeschehen bekannt. Davon betreffen jedoch bisher rund 40 Strafanzeigen den selben Sachverhalt. Ein belastbarer Überblick zu Einzelanzeigen und Einzelsachverhalten ist noch nicht vorhanden, da die Anzeigen noch nicht alle gesichtet wurden. Ein Mehrfachanzeigen eines Sachverhaltes scheint aber auch bei den verbliebenen Sachverhalten als wahrscheinlich.

    Anmerkung der Redaktion: Wenn man im Vorhergegangenen bedenkt, dass bestimmte Anzeigen der Pressestelle der Polizei unverständlicher Weise gar nicht bekannt waren, kann man von einer wesentlich größeren Zahl ausgehen.
  3. Frage: Wie viele Strafanzeigen gegen Frau Dr. Slowik sind aktuell in Bearbeitung?

    Antwort: Mit Stand 3. September 2020 sind hier drei Strafanzeigen gegen die Behördenleitung bekannt.

    Anmerkung der Redaktion: keine
  1. Frage: Der Künstler Nana Lifestyler wurde von der Polizei kurzfristig festgenommen. Rassismusvorwürfe wurden laut. Kann die Polizei Berlin diese widerlegen?

    Antwort: Die Polizei Berlin handelt im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie nimmt keine Hautfarbe, Religion, Herkunft oder sozialen bzw. gesellschaftlichen Status fest, sondern strafbares Verhalten, also Tatverdächtige. Der Polizei Berlin gegenüber sind bisher keine entsprechenden Vorwürfe angezeigt bzw. bekannt gemacht worden. Sollten Sie Kontakt zu dieser Person haben, bitte ich Sie, dieser mitzuteilen, dass sie bitte hierzu eine Beschwerde oder Strafanzeige erstatten möchte. Alternativ sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie das Beweismaterial an uns zur Prüfung weiterleiten. Gerne können Sie sich auch direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin wenden. Nur dann könnte der Sachverhalt aufgeklärt und im gegebenen Fall auch gegen Beamtinnen und Beamten ermittelt werden.

    Anmerkung der Redaktion: Letztendlich muss Nana das selbst wissen, ob er das verfolgen lässt. Wir haben nur gefragt, was uns zu Ohren gekommen ist. Hier kann man die Festnahme und Kommentare dazu nachschauen.
  2. Frage: Wie viele Menschen wurden am 29. Und 30. August durch Polizeieinsätze verletzt.

    Antwort: Wenn sich Verletzte zur Hilfeleistung an die Polizei Berlin wenden, werden die Einsatzkräfte grundsätzlich die dafür notwendigen Maßnahmen ergreifen, um schnell und zielgerichtet Hilfe zu leisten, sei es durch Maßnahmen der ersten Hilfe durch die Einsatzkräfte selbst oder durch die Hinzualarmierung von Rettungskräften. Eine statistische Erfassung von verletzten Versammlungsteilnehmenden erfolgt seitens der Polizei Berlin jedoch nicht.

    Anmerkung der Redaktion: Es erscheint mir fraglich, dass keine Statistik über Anzeigen bzgl. Körperverletzung durch Polizeibeamte auf Demonstrationen vorliegen sollen. Dies ist keine Antwort auf die gestellte Frage.
  3. Frage: Ich, aber auch andere Menschen, haben Streckenvideos angefertigt oder anfertigen lassen, auf denen die Zahl der Teilnehmer nachgezählt werden kann. Demnach waren am 29. August mindestens 2 Millionen Menschen auf der Straße. Die lässt sich durch zählen von Onlinefilmmaterialien verschiedener YouTuber und Journalisten belegen und zweifelsfrei beweisen. Demnach dürfte die offizielle Zählung der Polizei von dieser Zahl nicht wesentlich abweichen. Diese zu nennen, ist die Polizei als Behörde wahrheitsgemäß verpflichtet und es wird ausdrücklich um Nennung gebeten. Bei Weigerung wird vom Rechtsschutz gebrauch gemacht. Wie viele Leute waren also insgesamt auf allen Demonstrationen verzeichnet, die der Anti-Coronamaßnahmen-Bewegung zuzuordnen sind.

    Antwort: Eine Zählung aller sich in der Öffentlichkeit bewegenden Menschen wird durch die Polizei Berlin nicht durchgeführt. Sehr wohl wurden jedoch Schätzungen zur Erfassung der Teilnehmerzahlen des Aufzuges „Versammlung für die Freiheit – Berlin invites Europe“ sowie der Kundgebung „Berlin invites Europe – Fest für Freiheit und Frieden“ durchgeführt. Demnach versammelten sich zum o. a. Aufzug mehrere tausend und zur o. a. Kundgebung mehrere zehntausend Personen.

    Anmerkung der Redaktion: Wer gerne nachzählen möchte, um zu sehen, dass es wirklich über 2 Millionen Menschen waren, darf dies hier tun. Eine Diskussion über die Teilnehmerzahl erscheint aufgrund der Videobeweise für unnötig.
  4. Frage: Warum wurde am 30. August der Funkspruch durchgegeben, dass ein „Rädelsführer“ festgenommen werden soll?

    Antwort: Weder ist ein solcher Funkspruch durch Einsatzkräfte der Polizei Berlin oder ihr unterstellter Fremdkräfte abgesetzt worden, noch wurde ein solcher Funkspruch beauftragt.

    Anmerkung der Redaktion: Markus Haintz, Rechsanwalt, der für seine korrekten und ehrlichen Aussagen bekannt ist, behauptet das Gegenteil.
  1. Frage: Warum erfolgten immer wieder Absprachen und Rückfragen über Funk von Seiten der verschiedenen Einsatzleiter an Frau Dr. Slowik?

    Antwort: Die Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik führt und leitet die Polizei Berlin. Somit wurde und wird sie grundsätzlich von den Polizeieinsatzleiterinnen und Polizeieinsatzleitern über das jeweilige Geschehen in Kenntnis gesetzt. Es erfolgten jedoch weder Absprachen noch Rückfragen über Funk bei Frau Dr. Slowik. Das hier beschriebene Verhalten entspricht nicht der Realität.

    Anmerkung der Redaktion: Ich hatte mit eigenen Ohren gehört, dass Frau Dr. Slowik möchte, dass die Personen von der Reichstagswiese gehen, etc. Die Aussage, es gäbe solche Funksprüche nicht, ist daher falsch oder es gibt offensichtlich mehrere Realitäten.
  2. Frage: Ein Beamter hat am 30. August gegen 12:00 Uhr vor laufenden Livekameras mit einem Schlagstock von hinten ins Genick geschlagen, worauf diese Person regungslos am Boden liegen bliebt und von Sanitätern abgeholt wurde. Warum lies man den Mann auf dem Boden liegen, ohne die nötige Ersthilfe zu leisten (unterlassene Hilfeleistung)? Ist der schlagende Beamte bereits vom Dienst befreit und eine Ermittlung eingeleitet? Wird auch gegen die umstehenden Beamten ermittelt, die den Zugang zu der hilflos am Boden liegenden Person absperrten und selbst jegliche Hilfeleistung unterließen?

    Antwort: Ein solcher Sachverhalt ist der Polizei Berlin nicht bekannt. Sollten Sie Kontakt zu dieser Person haben, bitte ich Sie, dieser mitzuteilen, dass sie bitte hierzu eine Strafanzeige erstatten möchte. Sie können jedoch auch entsprechendes Video- oder Fotomaterial übersenden oder mitteilen, auf welchen öffentlichen Quellen auf dieses Material zugegriffen werden kann. Nur dann könnte der Sachverhalt aufgeklärt und im gegebenen Fall auch gegen Beamtinnen und Beamten ermittelt werden.

    Anmerkung der Redaktion: Komisch das davon Videos im Netz kursierten. Leider hat YouTube bis dato alle gelöscht. Nichtsdestotrotz wird das Gesehene als wahr empfunden.
  3. Frage: Die Mainstream-Presse schreibt mit Berufung auf die Falschinformationen einer verfassungsfeindlichen Antifa-Gruppe, dass es sich beim vermeintlichen Sturm auf den Reichstag um Reichsbürger und Neonazis handelt. Wie das Internet, insbesondere YouTube belegt, ging der „Sturm“ bereits vom Brandenburger Tor aus und wurde von eher links anwirkenden Personen (Dreadlocks, Hipsterhosen) angestachelt, die daraufhin zum Reichstag zogen und einen Großteil der „Stürmenden“ ausmachten. Nachweislich waren darunter auch viele Schwule. Wie schätzt die Polizei die Gruppe an friedlichen Menschen ein, die die Treppe kurz besetzt hatten? Aus welchem politischen und gesellschaftlichen Millieu stammen diese?

    Antwort: Hinsichtlich der Zusammensetzung der Personengruppe, die eine polizeiliche Absperrung durchbrachen bzw. überwanden und aus der heraus Einsatzkräfte mit Steinen und Flaschen beworfen wurden, kann aufgrund noch laufender umfassender Auswertungen und Ermittlungsverfahren derzeit keine Auskunft erteilt werden.

    Anmerkung der Redaktion: Hier entstellt sich definitiv die Lüge von Senator Geisel. Die Information, dass dies Reichsbürger und Neonazis waren, entpuppbt sich also als Lüge, da die zuständigen Sicherheitsbehörden davon nichts wissen. Fakt: Senator Geisler lügt! Aussage der Polizei Berlin.
  4. Frage: Auf dem Reichstag war eine von Staatenlos – Rüdiger Hoffmann angemeldete und genehmigte Demonstration. Warum wurden Tausende friedliche Menschen gehindert, dort hinzukommen? Platzmangel kann es nicht gewesen sein, der Rasen war mit angemeldet. Warum wurde dieser abgesperrt?

    Antwort: Zu der Versammlung erwartete der Anmelder 400 Personen und meldete diese mit einem entsprechenden Hygienekonzept für 400 Personen an. Ein erstes Verbot durch die Versammlungsbehörde, wurde vom Oberverwaltungsgericht Berlin (OVG Berlin) nicht bestätigt. Um dem Schutz der Grünanlage ausreichend Rechnung zu tragen, wurde der teilgepflasterte Bereich außerhalb der Rasenfläche als Versammlungsfläche zugelassen. Die zur Verfügung gestellte Fläche war für mehr als die 400 angemeldeten Personen, auch unter Wahrung der Mindestabstände, ausgelegt. Gegen 18.05 Uhr stellten die Einsatzkräfte eine Auslastung von 600 bis 650 Personen fest. Die baulichen Gegebenheiten, im Nahbereich angemeldete Parallelversammlungen, die von der in Rede stehenden Versammlung räumlich zu trennen waren, sowie die Größe und der Standort der Bühne machten es ab diesem Zeitpunkt notwendig, dass die Einsatzkräfte am Ort regelnd einwirkten. Unter Beachtung der Abstandsregeln war jedoch ein kontrollierter Zustrom zu der Versammlung möglich.

    Anmerkung der Redaktion: Die Frage ist, warum die eineDemonstration von der Anderen räumlich zu trennen war. Außerdem wurden mehrmals Leute durchgelassen, insbesondere welche mit Konfliktpotential. Die Antwort ist daher also mainstreamtaugliches Geschwurbel und beantwortet die Frage nicht.
  1. Frage: Wer gab die Anweisung, das Regierungsviertel behelfsmäßig abzuschotten?

    Antwort: Eine solche Anweisung gab es nicht.

    Anmerkung der Redaktion: Die Frage ist, warum wurde das Regierungsviertel sonst abgesperrt und zwar ab 14:00 Uhr, durch Videos belegbarerer Weise. Ab 1 Stunde 19 Minuten könnt ihr die Absperrung hier einmal einsehen.
  2. Frage: Ist nach der nachweislichen und viral belegten Eskalation durch die Berliner Polizeiführung ein Rücktritt von Frau Dr. Slowik zu erwarten oder wartet diese erst die juristischen Auswirkungen Ihrer Taten ab?

    Antwort: Weder die nicht haltbare Behauptung noch ein Grund für einen etwaigen Rücktritt kann nachvollzogen werden.

    Anmerkung der Redaktion: Dass die Behauptung nicht haltbar ist, widerspricht den oben getätigten Antworten. Wir schließen daraus, dass Frau Dr. Slowik die juristischen Konsequenzen abwartet.

Wer eine ausführliche Erörterung der Antworten sehen möchte, kann dies auf einem unserer YouTube-Kanäle hier tun.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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2 Gedanken zu „Polizei Berlin der Lüge überführt“
  1. Ich habe das Rangiermanöver des LKW 1 auf Video aufgenommen, aus wenigen Metern Abstand. Die Aufzeichnung beginnt 50 Sekunden BEVOR die Scheibe zerschlagen wird. Das mit dem verletzten Polizisten muss gelogen sein, oder sich hinter dem LKW abgespielt haben, aber dann hätte es der Polizist mit dem Schlagstock auch nicht sehen können.
    Bitte kontaktieren Sie mich, damit ich Ihnen das Video kostenlos zur Verfügung stellen kann (es ist nicht online)!

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