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Berlin: (hib/HAU) – Die neue Muster-Quarantäneverordnung des Bundes sieht für Einreisende aus Risikogebieten grundsätzlich eine Quarantänezeit von zehn Tagen vor, „mit der Möglichkeit, durch einen negativen Test ab dem fünften Tag die Quarantäne vorzeitig zu beenden“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/23611) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/23211) hervor.

Ebenfalls vorgesehen ist in der Muster-Quarantäneverordnung der Antwort zufolge, dass Sportlerinnen und Sportler sowie Sportfunktionäre, die zur Vorbereitung, Teilnahme, Durchführung und Nachbereitung internationaler Sportveranstaltungen durch das jeweilige Organisationskomitee akkreditiert werden oder von einem Bundessportfachverband zur Teilnahme an Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen eingeladen sind, „bei Vorlage eines negativen Testergebnisses von der Quarantänepflicht ausgenommen sind“.

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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.

Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.

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