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Wir berichteten am vergangenen Wochenende von einem Rekordstand bzgl. minderjährigen Soldaten in der Bundeswehr. Die Kinderrechtsorganisation Terre de Hommes und die UN haben diesen Zustand kritisiert. Von über 150 Ländern, wo unter 18jährige nicht dienen dürfen, stellt Deutschland eine Ausnahme dar. Wir fragten beim Verteidigungsministerium nach.

Eine Sprecherin teilte uns hierauf mit, dass im Koalitionsvertrag der Bundesregierung tragenden Parteien das Ziel formuliert sei, dass „Ausbildung und Dienst an der Waffe volljährigen Soldaten“ vorbehalten sein solle. Das Vorhaben werden aktuell noch geprüft, heißt es. Demnach werden wir nach einigen Monaten erneut nachfragen.

Zur „allegemeinen Einordnung“ teilte uns die Sprecherin des Verteidigungsministeriums weiter mit: „Die Bundeswehr stellt derzeit Bewerber mit frühestens 17 Jahren und nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ein. Dies steht im Einklang mit der UN- Kinderrechtskonvention und dem Fakultativprotokoll hierzu.

Bewerber werden nur eingestellt, wenn sie ein umfassendes physisches und psychologisches Eignungstestverfahren bestehen. Der Beruf des Soldaten ist besonders und wir stellen nur diejenigen ein, die sich mit allen Chancen und Risiken befasst haben. Wir gehen damit in unserer Nachwuchswerbung sehr transparent um und sparen kein Thema aus. Wenn eingestellt, durchlaufen sie derzeit – wie alle anderen auch – ihre militärische Ausbildung. Dabei unterliegen sie bis zur Volljährigkeit einem besonderen Schutz. Sie werden zum Beispiel grundsätzlich nicht zu Wachdiensten eingeteilt und nehmen nicht an Auslandseinsätzen teil.“

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