Bundesverfassungsgericht

Am heutigen Tage hat der Bundespräsident das Eigenmittelbeschlussratifizierungsgesetz ausgefertigt. Damit wird das Gesetz rechtskräftig und Deutschland ist nunmehr an den bis zu 800 Milliarden Euro teuren EU-Eigenmittelbeschluss gebunden.

Es geht beim sogenannten Eigenmittelbeschluss um die Höhe der Abgabepflicht der Mitgliedstaaten gegenüber der EU. In dem ratifizierten EU-Rechtsakt ist festgelegt, dass die EU von 2021 bis 2058 insgesamt vier Billionen Euro an Umlagen von den Mitgliedstaaten verlangen kann. Sofern ein Staat erklärt, dass er nicht zahlen könne, werden andere Staaten ersatzweise zur Zahlung herangezogen.

Dies kommentieren der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Peter Boehringer, und der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser:

„Die von der AfD-Fraktion eingereichte Organklage gegen den Eigenmittelbeschluss ist inhaltlich deutlich weitreichender als die Klage des Bündnisses Bürgerwille. Auch der Charakter dieser Klage ist ein anderer, da im Zuge eines Organstreitverfahrens ganz andere Rechte geltend gemacht werden als im Fall einer Verfassungsbeschwerde. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in der Verfassungsbeschwerde des Bündnisses Bürgerwille (BvR 547/21) kann die Organklage der AfD-Fraktion (BvE 4/21) nicht als erledigt betrachtet werden.

Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag der AfD-Fraktion bislang schlicht ignoriert und trotz wiederholtem Vortrag seitens der Klägerin den Bundespräsidenten nicht an der Ausfertigung gehindert. Der Bundespräsident hat nun heute Fakten geschaffen, ohne den üblichen Gang der Dinge, nämlich die Klärung von einstweiligen Rechtsschutzbelangen, abzuwarten.

Dieser Vorgang ist eines Rechtsstaats unwürdig. Mit der Nichtbehandlung des Antrags auf einstweilige Anordnung wird dem deutschen Steuerbürger wichtiger Rechtsschutz versagt. Dass ein Hängebeschluss in der Streitsache BvR 547/21 überhaupt nötig war, um den Bundespräsidenten an einer übereilten Ausfertigung zu hindern, war bereits ein Indiz für die Erosion rechtsstaatlicher Gepflogenheiten. Dass jedoch das Rechtsschutzbegehren der größten Oppositionsfraktion im Deutschen Bundestag, die im Übrigen die Rechte des Organs ‚Deutscher Bundestag‘ geltend macht, faktisch ignoriert wird, ist für alle, die gedanklich noch in der alten Bundesrepublik Deutschland verwurzelt sind, schwer zu begreifen.“

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