Stephan Protschka

Auf der gestrigen Sonder-Agrarministerkonferenz haben die Agrarminister von Bund und Ländern einige wichtige Änderungen des nationalen Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 beschlossen. Leider wurde die wichtige Entscheidung zur Aussetzung der Zwangsbrache von vier Prozent der Ackerflächen, so wie es auch die EU-Kommission empfiehlt, erneut vertagt. Dazu äußert sich der agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Protschka, wie folgt:

„Es freut uns, dass die Agrarminister unserer Forderung gefolgt sind und die Bauern ihre vier Prozent Zwangsbracheflächen ab nächstem Jahr nun doch nicht verunkrauten lassen müssen, sondern beispielsweise auch Blühstreifen darauf anlegen können. Das ist ein wichtiger Teilerfolg für den Erhalt der Biodiversität. Die wichtige Entscheidung, ob auf diesen Flächen auch Nahrungsmittel angebaut werden dürfen, wurde jedoch bedauerlicherweise erneut vertagt. Dabei benötigen die Bauern diese Entscheidungsfreiheit dringend, da wir in Deutschland angesichts der drohenden weltweiten Nahrungsmittelkrise und extrem steigender Lebensmittelpreise mehr Getreide produzieren sollten.

Wir begrüßen hingegen die Entscheidung der Agrarministerkonferenz, die beabsichtigte Mindestbodenbedeckung im Winter sowie den verpflichtenden Fruchtwechsel zu lockern. Auch das entspricht exakt den Forderungen unseres eigenen Antrags (20/2588), den wir bereits vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag eingereicht haben. Im Interesse der Bauern hätten wir uns dennoch gewünscht, die geplanten Änderungen wesentlich unbürokratischer zu gestalten.“

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