Stephan Thomae

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae schrieb für die „Rhein-Neckar-Zeitung“ (Mittwochsausgabe) den folgenden Gastbeitrag:

Mit ihrem unausgereiften dritten Bevölkerungsschutzgesetz setzt die Große Koalition nicht nur das Vertrauen und die Akzeptanz der Bevölkerung aufs Spiel, sondern gibt auch Anlass für die nächste Klagewelle. Damit ist dem Kampf gegen das Virus sicher nicht gedient. Wenn man bedenkt, wie tiefgreifend die Grundrechtseingriffe sind und wie viel Zeit die Große Koalition hatte, wirkt dieses Gesetzgebungsverfahren geradezu skrupellos. Die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung waren fast einhellig der Auffassung, dass das Gesetz mit heißer Nadel gestrickt, handwerklich schlecht oder sogar verfassungswidrig ist. Daraus folgt ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit für Bürger und Behörden.

Trotz einiger Nachbesserungen sind die verfassungsrechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt. Noch immer handelt es sich um eine reine Aufzählung von Maßnahmen. Keine Landesregierung oder Kommune weiß, was sie wann tun darf. Auch die Einbindung des Bundestages ist nur halbherzig. Die Bundesregierung sollte langsam verstanden haben, dass die vernünftige Beteiligung des Parlaments unabdingbar ist. Als FDP-Fraktion haben wir daher einen eigenen Vorschlag gemacht, der klar definiert, welche Maßnahmen bei welchem Infektionsgeschehen greifen sollen, Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten vorsieht, bewusst auf überflüssige Maßnahmen wie Ausgangssperren oder Beherbergungsverbote verzichtet, regional ausgerichtet ist und die dringend gebotene Rechtssicherheit schafft. Wir geben die Hoffnung nicht auf, dass Union und SPD noch zur Besinnung kommen. Denn die nächste Aufgabe wartet: eine ganzheitliche Corona-Strategie zu entwickeln und vorzulegen.

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