Kindesmissbrauch

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexuellen Missbrauch in den Bundestag eingebracht. Inhalt ist insbesondere die Schaffung einer mit Mitwirkungs- und Aufklärungsrechten ausgestatteten staatlichen Aufklärungskommission, die die Strukturen sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen und Kirchen aufdecken soll. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Ehrhorn, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, führt dazu aus:

„Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ist seit Jahrzehnten eines der verbreitetsten, abscheulichsten und zugleich am meisten vertuschten Verbrechen in unserer Gesellschaft. Nur, wenn individuelle Straftaten bekannt oder Gutachten, etwa der katholischen Kirche, veröffentlicht werden, kommen diese entsetzlichen Verbrechen der Gesellschaft kurz zu Bewusstsein. Weil häufig die Täter bereits gestorben oder die Taten verjährt sind, bleiben die Fälle leider zumeist folgenlos und die dahinterliegenden Strukturen im Dunkeln.

Um den Sumpf des seit Jahrzehnten stattfindenden sexuellen Kindesmissbrauchs in Institutionen endlich umfangreich aufzuklären und auszutrocknen, stellt die AfD-Fraktion deshalb den Antrag, dass eine staatliche unabhängige Aufarbeitungskommission mit eigenen Aufklärungsrechten eingerichtet,  Anzeigepflichten für Angehörige von Institutionen geschaffen sowie eine jährliche Berichtspflicht über die Fortschritte im Kampf gegen den sexuellen Kindesmissbrauch eingeführt werden sollen.

Die Strukturen des Missbrauchs in Institutionen und Kirchen sind oft so umfangreich und tiefverwurzelt, dass nur eine mächtige staatliche Aufklärungsstelle in der Lage ist, sie zu zerschlagen und damit den Teufelskreis zu durchbrechen. Gerade, weil der Staat nicht nur über Jahrzehnte selbst häufig weggesehen, sondern diese Taten zum Teil sogar bewusst gefördert hat, wie beim schändlichen Treiben des Pädophilen Helmut Kentler, auf dessen Ideen sich führende Sexualpädagogen bis heute mit ihrer ‚Sexualpädagogik der Vielfalt‘ berufen, steht er dabei in einer besonderen Pflicht.“

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