Tino ChrupallaTino Chrupalla, Bundessprecher der AfD / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/110332 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.

Zu den Äußerungen von Arbeitsagenturchef Scheele, wonach Menschen ohne Impfnachweis nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden sollen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld erwarten müssten, teilt der Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Tino Chrupalla, mit: 

„Die Drohkulisse, die gegen Menschen aufgebaut wird, die sich gegen eine COVID-Impfung entschieden haben, ist inakzeptabel. Bei den Gedankenspielen fallen zunehmend alle Hemmungen.

Der Vorstoß von BA-Chef Scheele ist in höchstem Maße unsozial und treibt die Ausgrenzung von gesunden, nicht geimpften Bürgern auf die Spitze. Es geht hier offenkundig schon lange nicht mehr um Gesundheitsschutz, sondern um eine weitere Eskalation des staatlichen Impfdrucks.

Arbeitslosen, die auf Arbeitslosengeld zur Sicherung ihres Existenzminimums angewiesen sind, auf diese Weise zu drohen, ist schlicht Erpressung. Wer sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit beansprucht, soll offenbar regelrecht ausgehungert werden.

Die Ampel-Koalition muss daher bei ihren unsäglichen Impfpflicht-Plänen endlich eine Kehrtwende vollziehen – und derartigen Entgleisungen Einhalt gebieten.“

Die AfD-Bundestagsabgeordnete, Gerrit Huy, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, erklärt:

„Ausschlaggebend für Neueinstellungen darf ausschließlich die Qualifikation sein – nicht der Impfstatus. Und die Zahlung von Arbeitslosengeld muss eine Versicherungsleistung bleiben, die ausschließlich von Dauer und Höhe der eingezahlten Beiträge abhängt. Alles andere wäre ein rechtswidriger Eingriff in unser Sozialsystem.

Die AfD-Fraktion lehnt Scheeles Überlegung genauso wie die mit ihr verbundene Impfpflicht vollumfänglich ab. Und eine Instrumentalisierung der Bundesagentur für Arbeit ist unzulässig.“

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