Prof. Dr. Axel GehrkeProf. Dr. Axel Gehrke

In einer Pressekonferenz der AfD-Bundestagsfraktion hat Professor Dr. med. Axel Gehrke, Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, bereits mit Nachdruck darauf hingewiesen, dass die derzeit ausgerufene epidemische Lage nationaler Tragweite durch nichts begründet worden sei außer durch eine eigenmächtige Feststellung des Bundestages. Hierzu führt Axel Gehrke weiter aus:

„Die AfD-Bundestagsfraktion hat als erste Fraktion schon vor Monaten darauf hingewiesen, dass das Gesetz keine Legalfunktion hat. Wie soll der Bürger noch wissen, was Recht ist? Nach wie vor besteht auch keine Ausstiegsdefinition aus dem von renommierten Verfassungsrechtlern so bezeichneten ‚Notverordnungsgesetz‘, das dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Befugnisse einräumt, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Kein Wunder, dass es als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wurde.

Es lagen zu keinem Zeitpunkt rechtssichere und für die Bevölkerung nachvollziehbare Regelungen zum Ein- und Ausstieg vor. Der Staat hat die Aufgabe, zuallererst unsere Grundrechte zu schützen und dabei Recht und Regeln durchzusetzen. Aber wo ist das Recht, wenn es keine Regeln gibt? Das ist ein unerträglicher Tabubruch, so etwas hat es meines Wissens bisher noch nicht gegeben.

Allein aus rechtlicher Sicht müsste die aktuelle epidemische Lage nationaler Tragweite schon deswegen beendet werden, weil sowohl deren Feststellung als auch deren Ein- und Ausstiegskriterien nicht definiert sind. Darauf hat die AfD-Bundestagsfraktion bereits am 6. Mai 2020 in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag hingewiesen. Der damit verbundene Antrag wurde gegen die Stimmen der AfD von allen Fraktionen des Hauses abgelehnt.

Schön, dass die FDP dies nun in ihrem eigenen Antrag wieder aufgegriffen hat. Abgesehen von dieser juristisch vollkommen abwegigen Situation signalisiert aber auch die gegenwärtige Faktenlage, dass die Einschränkungen der Bürgerrechte weder aus medizinischer noch gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Sicht derzeit gerechtfertigt sind.“

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