Ursprünglich plante die Bundesregierung die von der EU verabschiedete Urheberrechtsreform auf nationaler Ebene ohne die umstrittenen Upload-Filter – komplexe Software, die Inhalte ausfiltert und unterdrückt – umzusetzen. Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zum „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ lässt aber bei den meisten betroffenen Plattformen keine Alternative zu diesen zu – Upload-Filter werden zukünftig die Regel. Plattformen, mit Ausnahmen kleiner Unternehmen und junger Start-Ups, müssen laut dem Entwurf „bestmögliche Anstrengungen unternehmen“, um die entsprechenden Lizenzen zu erwerben.
Dazu Joachim Paul, Mitglied des AfD-Bundesvorstandes: „Plattformen wie YouTube oder Facebook können, ganz unabhängig von ihren Anstrengungen, nicht die Rechte für alle Inhalte erwerben, die sich auf Ihren Servern befinden. Die Anzahl der Rechteinhaber, teils Verwaltungsgesellschaften, teils Unternehmen und teils Privatpersonen, ist schlicht nicht überschaubar. Plattformen die nicht für eine Urheberrechtsverletzung haften wollen, bleibt also nur der Einsatz von entsprechenden Filteralgorithmen. Diese sind allerdings sehr fehleranfällig. Das liegt an ihrer Funktionsweise, die darauf ausgelegt ist, bestimmte Muster zu erkennen. Dies führte in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Problemen. So wurden auf Facebook zahlreiche Fotos von Neugeborenen blockiert, weil ein entsprechender Filter die Bilder als ‚terrorverdächtig‘ einstufte. Der Grund: Babys und Taliban sind auf Fotos mit weißen Textilien bedeckt. Das führte zu einer Übereinstimmung in der Mustererkennung. Auch ein Prüfprogramm von Google wies zahlreiche Texte, die das Wort ‚Analyse‘ enthielten, wegen des Verdachts auf pornografische Inhalte zurück. An diesen beiden Beispielen zeigt sich, wie fehleranfällig solche Filter sind.“
Paul schließt: „Upload-Filter bergen eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit im Netz. Inhalte bei denen ein vermeintlicher Verstoß festgestellt wurde können schlicht nicht veröffentlicht werden. Möglichkeiten zum Widerspruch gibt es kaum. So besteht die Gefahr, dass künftig alle möglichen Inhalte – auch solche die keinen Verstoß darstellen – im Nirwana der Upload-Filter hängen bleiben und nie an die Öffentlichkeit gelangen. Damit droht auf lange Sicht eine Internet-Zensur, die Möglichkeiten des politischen Missbrauchs liegen auf der Hand. Unternehmen wie Facebook und Twitter, die in jüngster Zeit bereits mehrfach wegen ihrer aktiven Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung in der Kritik standen, werden so noch mächtiger werden. Ein mit diesen Mitteln kontrolliertes Netz darf niemals Realität werden. Dafür kämpft auf allen politischen Ebenen – belegt durch das entsprechende Abstimmungsverhalten in den Parlamenten – nur die AfD, die Partei der Freiheit im Netz.“

Der digitalpolitische Sprecher der FDP-Fraktion und Vorsitzende des Ausschusses Digitale Agenda Manuel Höferlin erklärt:
„Die Geister, die die Große Koalition beim Urheberrecht rief, wird sie nun nicht wieder los. Denn mit den Stimmen von Union und SPD wurden Upload-Filter auf europäischer Ebene überhaupt erst möglich. Die FDP-Fraktion erwartet nun Klarheit darüber, ob die Ankündigungen von Saskia Esken und Paul Ziemiak noch Bestand haben. Denn Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit und sind zudem nutzlos. Es ist technisch nahezu unmöglich, beispielsweise Satire, Zitate oder Parodien von illegalen Inhalten zu unterscheiden. Deshalb dürfen sie nicht kommen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium wird aber genau dazu führen, dass die meisten Plattformen Upload-Filter einsetzen müssen. Die Bundesregierung hat also entweder bis heute keine Ahnung, wie Upload-Filter funktionieren und bekommt sie deshalb nicht aus dem Gesetzentwurf oder sie nimmt Upload-Filter billigend in Kauf. Beides ist einer Bundesregierung unwürdig und eine große Gefahr für die Meinungsfreiheit in Deutschland.“
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