Olaf ScholzOlaf Scholz, Butscha

Bundeskanzler, Linksextremist und Verschwörungsideologe Olaf Scholz hat Ende März einige Aussagen zu einem vermeintlichen Massaker von Butscha getätigt und sich dabei offensichtlich nur auf ukrainische, nicht aber unabhängige Quellen gestützt. Damit betrieb er nicht nur eine (wissentliche?) Desinformation, sondern brachte und bringt mit derartigen internationalen Aussagen auch das deutsche Volk in Gefahr und Verruf. Wie zu erwarten war, beantwortete das Bundespresseamt unsere kritische und berechtigte Nachfrage zu den Aussagen von Olaf Scholz nicht. Wir zogen vor das Verwaltungsgericht und das per Grundgesetz verbriefte Recht auf Pressefreiheit wurde von einem Verbund dreier Richter der untersten Instanz mit einer hanebüchenen Begründung abgelehnt.

Wir mussten beim Lesen ersteinmal lachen, hatten vereinzelt Tränen in den Augen, kamen dann aber wirklich schnell wieder zur Ernsthaftigkeit zurück, denn das ist durchaus ein ernstes Thema. Wir haben uns schon die verschiedenen Szenarien überlegt, die man sich ausdenken würde, um die Klage abzuweisen. Denn es ist sicherlich unbestreitbar, dass hinter den Kulissen mehr abläuft, weswegen Regierungen in der Bundesrepublik Deutschland nie gerichtlich oder justiziell zu Schaden kommen.

Schon der Ansatz des Gerichts war falsch, denn es wurden die Unterlagen der Behörde angefragt, doch diese gab es nicht, was das Bundeskanzleramt später auch bescheinigte. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung hätte also mangels Antwort der Bundespressestelle schon von daher ergehen müssen. Der Mann, der mit der „Verteidigung“ des Bundespresseamtes, bzw. Olaf Scholz beauftragt war, war aus dem Justiziariat Dr. Frank Böhme. Dieser gehört der Beschwerdestelle des Bundeskanzleramtes an. Diese hatte wohl viel zu tun – zumindest behauptete man das – denn dadurch würde Zeit vergehen und die Aktualität des Themas sinkt. Genau dieses Szenario hatten wir auch zuvor öffentlich auf Telegram vermutet, denn wir haben bereits Erfahrung mit Bundesbehörden vor Gerichten. Es ist erstmal immer keine Zeit da und man bittet um eine Fristverlängerung. Doch auch hier hätte das Gericht abweisen müssen, denn es war eine Eilentscheidung. Wiegt das Bundeskanzleramt also Beschwerden und Gerichtssachen ohne Eilanträge höher als eben Eilanträge? Das Berliner Gericht bestätigte dies jedenfalls (zu Unrecht). Oder liegen im Bundeskanzleramt und anderen Bundesbehörden tatsächlich so viele Eilverfahren vor, dass man tatsächlich Zeitdruck gehabt hat? Beides wäre verwerflich und sollte Fragen aufwerfen. Die Begründung von Dr. Böhme, wegen Feiertagen und Krankheitsvertretungen auf Fristverlängerung zu pochen, ist rechtlich jedenfalls nicht haltbar. Aber was kennen wir nicht schon alles von den linksextrem unterlaufenen Berliner Unrechts-Gerichten. Ernst nehmen kann man diese sicherlich nicht mehr.

Wie es zu erwarten war, entpuppte sich Dr. Frank Böhme auch als der richtige Mann für die Erwiderung unseres Antrags. Komischerweise wurde der Erwiderung stattgegeben, es wurde doch nur nach den Unterlagen der Behörde gefragt, die nicht existierten. Schon daran läuft das Urteil vorbei. Dr. Böhme entpuppte sich jedenfalls als waschechter „Scholzianer“ und Verschwörungsmystiker. Seine Erwiderung las sich fast genau so spannend, aber widersprüchlich wie ein Roman von Wolfgang Hohlbein. Wie es auch die anderen Regierungsvertreter, bzw. deren Bedienstete, taten, die wir vor Gericht zerrten, ging es ihm gar nicht darum, unseren Auskunftsanspruch aus einem sachlichen Grund abzulehnen. Stattdessen zeigte er dem Gericht alle (sic!) Möglichkeiten auf, den Auskunftsanspruch unsererseits abzulehnen, die ihm einfielen. Das Kuriose an den Verschwörungserzählungen von Dr. Frank Böhme: Teilweise widersprachen sich die einzelnen Punkte. Einerseits würde er aus der klar in deutscher Sprache formulierten Anfrage nicht, um welche Aussagen von Seiten des Bundeskanzlers es an diesem Tag ging (es gab nur diese sic!), in einer anderen Begründung verwies er explizit auf diese Aussagen, um seine Theorie zu begründen. Schon hier hätte das Gericht – wären die Richter nicht befangen, was sie unserer Auffassung aufgrund des Prozessverlaufs durchaus sind – merken müssen, dass es sich um keine rechtliche Erwiderung handelt, sondern um das Herauswerfen aller möglichen Szenarien – frei nach dem Motto „Suchen Sie sich eines aus“. So geht Rechtsprechung jedenfalls nicht.

Doch das interessante an dem Schreiben des offensichtlichen Linksextremisten und Scholz-Vertrauen Dr. Frank Böhme ist, dass er in seinem Schreiben alle unsere Fragen zu Butscha beantwortet hat. Wir warten nur noch auf die Kostenstellung der Landesjustizkasse Berlin, um weitere Schritte einzuleiten und das Spiel so richtig in Fahrt zu bringen. Die Veröffentlichung der Antworten von Dr. Böhme, die natürlich nichtssagend sind, werden zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgerollt, da sie für eine Dinge bezeichnend sind und dem Bundeskanzler noch Probleme bereiten könnten. Denn wie man schon an der Unfähigkeit, bestimmte Sätze mit mehreren Kommas richtig zu lesen, feststellten, hat Dr. Böhme offenbar grundlegende Probleme mit seiner Rhetorik und hat sich an der ein oder anderen Stelle verhaspelt, um es einmal salopp auszudrücken.

Doch nun zum Urteil. Bezugnehmend auf unseren Antrag nahm das Gericht nur einen Teil unserer Presseanfrage als Ausgangslage und übergeht in seiner Begründung die weggelassenen Inhalte, mit welchen diese Begründung eben fehl schlagen würde. Im weiteren Verlauf ist die Rede von einer fehlenden hinreichenden Bestimmtheit, welche aber mit der Einleitung unserer Presseanfrage unmissverständlich dargelegt wurde. Weiter sei unklar, worauf sich einzelne Fragen mit den Begriffen „Region“, „dort“ und „Stadt“ beziehen. Doch bezieht sich die ganze Presseanfrage durch den vom Gericht mutwillig weggelassenen Eingangsteil auf Butscha.

Auf den folgenden Seiten legt das Gericht den Auskunftsanspruch der Pressevertreter gegenüber Bundesbehörden über das Grundgesetz und früherer Rechtsprechung dar, um dann vollkommen bezugsfremd darzulegen, dass der Auskunftsanspruch sich nur auf Tatsachen, nicht aber auf Mutmaßungen schließen kann. Hier ist ein großer Fehler. Denn wären es Mutmaßungen, was in Butscha passiert, hieße das, das Gericht hätte festgestellt, dass der Bundeskanzler nur gemutmaßt hätte mit seinen gefährlichen Aussagen. Auf der anderen Seiten geht es jedoch nicht um die Mutmaßungen zu dem, was in Butscha wirklich passiert ist oder passiert sein könnte, sondern um die Aussagen, die der Bundeskanzler Olaf Scholz hierzu getätigt hat. Und dies sind Tatsachen! Interessant ist, dass das Gericht – wie oben geschildert – noch behauptete, es sei nicht klar, worauf (Ort) sich die Fragen bezögen, aber gegen Ende der Urteilsbegründung wird noch einmal dargelegt, dass man offenbar doch ganz genau wusste, worum es ging. Nämlich um das Massaker in Butscha und die Aussagen von Olaf Scholz wurden in Bezug zu unseren Fragen erläutert.

Doch der tatsächlich Supergau der deutschen Justiz ereignete sich auf Seite 7 der Urteilsbegründung. Da heißt es: „Für die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes ist es erforderlich und zugleich ausreichend, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.“ Das würde auf der einen Seite bedeuten, dass dieses „vermeintliche“ Massaker in Butscha, welches tagelang in der Presse lief und von allen wichtigen Politikern mit Außenpolitiksbezug thematisiert wurde, laut dreier kleiner Berliner Richter kein gesteigertes öffentliches Interesse hätte und es keinen starken Gegenwartsbezug gäbe. Auf der anderen Seite muss man jedoch trotzdem sagen, dass nur vereinzelt einige Kleinstmedien, seit dem Tag, wo die Post des Verwaltungsgerichts über die Mitteilung unserer Klage beim Bundeskanzleramt einging, noch von dem vermeintlichen Massaker berichtet haben. Keine größere Tageszeitung und kein Politiker äußerten sich danach mehr dazu.

Wir wiederholen daher gerne noch einmal unsere Frage: Herr Scholz, was wissen Sie und was haben Sie zu verbergen? Sicherlich nicht wir (aber wir bleiben auch dran), aber irgendjemand wird es herausfinden. Und dann sprechen wir uns wieder.

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2 Gedanken zu „Vor Gericht mit Olaf Scholz – Kleine Berliner Richter entscheiden: Vermeintliches Butscha-Massaker ist nicht im öffentlichen Interesse“
  1. Mit einem Mal ist dieses Thema nicht in öffentlichem Interesse? Aber für öffentliche Anschuldigungen hat es gereicht. Und das bleibt in den Gedanken. Somit wollen sie ein öffentliches Dementi umgehen.
    Ungeheuerlich! Von den Medien wird das verlangt.
    Bitte bleibt dran.

  2. […] Das scheint auch der ukrainische Präsident und Oligarch Wolodymir Selenskyj zu wissen. Direkt nach dem Eintreffen des deutschen Bundeskanzlers gab es einen dramatisch (wohl inszenierten) Fliegeralarm. Sollte Angst den deutschen Linksextremisten zusätzlich „beflügeln“? Nicht zu vergessen sind auch die fatalen Aussagen von Olaf Scholz zu Butscha. Die wahren Ereignisse dort sind immer noch ungeklärt und nicht unabhängig untersucht. Laut Berliner Richter stehen diese sogar nicht im öffentlichen Interesse. […]

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