Berlin: (hib/STO) – “Inländische Arbeitskräfte zuerst – Falsche Weichenstellungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes rückgängig machen” lautet der Titel eines Antrags der AfD-Fraktion (19/23132), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, “die mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführten Vorschriften, die gegenüber dem vorherigen Gesetzesstand eine Erweiterung beziehungsweise Vereinfachung der Zuwanderung aus Drittstaaten ermöglichen, aufzuheben und zu einem Rechtszustand zurückzukehren, welcher der Beschäftigung deutscher Arbeitnehmer, diesen rechtlich gleichgestellten und EU-Ausländern den Vorrang einräumt”.
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz habe die Bundesregierung “ausgehend von der Annahme einer prosperierenden deutschen Wirtschaft, einer niedrigen Arbeitslosigkeit und einer Zahl der offenen Stellen von rund 1,2 Millionen” das Ziel verfolgt, für bestimmte Qualifikationen, Regionen und Branchen qualifizierte Fachkräfte im Ausland zu finden, schreibt die Fraktion in der Vorlage. So seien unter anderem Fachkräften aus Drittstaaten der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt stark vereinfacht und die sogenannte Vorrangprüfung aufgehoben worden. Nach dieser habe die Bundesagentur für Arbeit prüfen müssen, ob für die Beschäftigung gegebenenfalls deutsche Arbeitnehmer oder diesen rechtlich Gleichgestellte oder EU-Ausländer zur Verfügung stehen.
Zugleich plädiert die Fraktion dafür, “zunächst die in Deutschland arbeitslos gewordenen Menschen dauerhaft in Arbeit zu bringen, bevor weitere Arbeitskräfte in Drittstaaten gesucht und angeworben werden”. Zahlen aus der Gesundheits- und Pflegebranche zeigten, dass “eine sich durch die Corona Krise noch zuspitzende Konkurrenzsituation zwischen Arbeitslosen deutscher Herkunft mit EU-Ausländern und Drittstaatsangehörigen” bestehe. Diese “würde sich durch die Fortsetzung der Anwerbung von Arbeitskräften aus Drittstaaten weiter verschärfen”.
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