Am heutigen 6. Juni wählten die Menschen in Sachsen-Anhalt das neue Landesparlament. Das Ergebnis verwundert in einigen Punkten, die Kommentare der Parteien sorgen aber auch für Belustigung.
Oliver Kirchner, Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag des mitteldeutschen Bundeslandes, teilte gegenüber des Mainstreamsenders ARD mit, dass es ihn verwundert, dass eine Partei, die in so vielen Korruptionsskandalen in den letzten Monaten geglänzt hat, wie die CDU, nicht nur 6 % zulegen konnte, sondern die Wahl auch noch klar gewinnt.
Annalena Baerbock, Kanzlerkandidatin der Grünen, weiß nach eigener Einschätzung den Grund, welcher auch für das desaströse Ergebnis der “Verbotspartei” verantwortlich sein soll. Nämlich sah die Politikerin der ganz weit links angeordneten Partei die Gefahr, dass Rechtsradikale die Wahl in Sachsen-Anhalt hätten gewinnen können. Doch hatten diese bei der letzten Wahl im Bundesland lediglich 1,9 % erzielt. Woher Frau Baerbock diese Befürchtung nimmt, ist unklar.
Laut ARD-Moderatorin wünschen sich die meisten Menschen im Land eine Koalition aus CDU, SPD und Grünen. Doch dies stimmt nicht. Während SPD, Grüne und Linke nur minimal mehr Prozentpunkte zusammen aufweisen als die AfD, träumten diese zuvor noch von einer Rot-Rot-Grünen Regierung. Auch die FDP sieht ihren knappen Wiedereinzug als großen Erfolg. Doch wählten die meisten Menschen in Sachsen-Anhalt die CDU und die AfD. Eine Koalition schließt die CDU jedoch aus.
Die ARD-Moderatorin behauptete auch in der Wahlsendung des Senders, dass Gerichte entschieden hätten, dass die AfD eine rechtsextreme Partei sei. Dies sind jedoch Fake-News. Das Gerichtsurteil, welches die Dame offensichtlich nicht gelesen und verstanden zu haben scheint, besagte nach der Klage der Partei gegen diese Bezeichnung durch die Medien, dass die AfD im Sinne der freien Meinungsäußerung so genannt werden dürfe. Nicht jedoch, dass diese eine solche Partei sei.
Abzusehen ist schon jetzt, dass der Wählerwille hier erneut nicht gehört wird und die CDU mit einem oder ggf. auch zwei Wahlverlierern – also Parteien, die eindeutig demokratisch abgewählt wurden – den Willen der Wähler im Land missachtet, darunter auch den Willen von einem Viertel der Bevölkerung.
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