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Wir berichteten darüber, dass einer unserer Leser den Dortmunder Bürgermeister und anschließend den Bundeswahlleiter kontaktierte, da er die Wahlen gemäß des Urteils des Bundesverfassungsgerichts als verfassungswidrig erachtet und daher nicht nur nicht an diesen teilnehmen möchte, sondern auch aus dem Wählerverzeichnis ausgetragen werden möchte. Wir hakten beim Bundeswahlleiter nach.

Wir schilderten dem Bundeswahlleiter die Situation und baten in einer angemessenen Frist um Beantwortung unserer Frage, ob er da Handlungsbedarf sieht. Die Frist wurde nicht eingehalten, die Antwort kam erst einen Tag später. Gut, kann mal passieren, sollte aber nicht. Man schilderte uns, dass Nichtwähler genau wie ungültig gemachte Stimmen nicht ins Ergebnis reinfließen. Was das mit unserer Frage zu tun hatte, wussten wir nicht, darum haben wir noch einmal höflich nachgefragt, ob man unsere Frage denn auch beantworten würde. Dies geschah dann auch umgehend.

Man sagte uns, dass der Bundeswahlleiter für die Durchsetzung des aktuell gültigen Wahlrechts zuständig ist und er dieses nicht kommentiert. Nun, um einen Kommentar ging es auch nicht, sondern um die Frage zu einer Regelung, die offensichtlich fehlt, bzw. nicht vorgesehen ist. Eine klare Einteilung/Einordnung hätte uns gereicht. Aber man will diese Frage offenbar aus gutem Grund nicht beantworten.

Denn würde man sich aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen können, käme das dazu, dass diejenigen, die im Wählerverzeichnis drinne sind und dennoch nicht wählen, eine Stimme bekommen müssten, was sie aktuell nicht haben. Denn würde man die Nichtwähler berücksichtigen, dann hätten die entsprechenden Sitze im Bundestag leer bleiben müssen, denn auch Nichtwählen ist eine Willensbekundung, wenn auch meist eine bewusst Passive. In der Wahl letzten Jahres gab es fast drei Millionen mehr Nichtwähler als die stärkste Partei (SPD) Stimmen hatte. Und statt 26 % hätte die Scholz-Partei nur 19 % der Wählerstimmen. So würde sich das Bild nämlich korrekt widerspiegeln, welches in der Bevölkerung herrscht. Und die Ampel hätte gar keine Mehrheit, es hätten sich vier oder fünf Parteien zusammentun müssen, um eine parlamentarische Mehrheit zu erzielen.

Da stellt man sich dann die Frage, nämlich warum man den Menschen nicht gestattet, wenigstens von ihrem Wahlrecht (es ist ja ein Recht), zurückzutreten. Man darf ja beispielsweise auch seinen Führerschein abgeben. Damit hätten die Nichtwähler, welche im Wählerverzeichnis noch verblieben sind, dann eine Stimme. Und Parteien wären bemüht, den Menschen einen wirklichen Grund zu geben, dass man diese wählt. Das ist aktuell nicht so. Nichtwählen könnte ein echtes Zeichen setzen. Aber das ist natürlich nicht gewollt. So, wie das Wahlrecht aktuell ausgelegt ist, würde es reichen, wenn 1.000 Menschen wählen gehen, um den Bundestag mit Abgeordneten vollzubekommen, die dann über ihre Verhältnisse leben und für alle entscheiden. Das ist keine Demokratie.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Wahlen aktuell nicht verfassungskonform sind. Daher soll das Wahlrecht reformiert werden, doch das wird immer wieder auf die lange Bank geschoben, denn es würde bedeuten, dass weniger Abgeordnete in die Parlamente einziehen würden. Dadurch fallen Stellen weg, mehr Menschen aus dem politischen Umfeld müssten einer ehrlichen Arbeit nachgehen und den Parteien würde weniger Geld zukommen. Das will natürlich auch keiner, denn sonst wäre eine Reform des Wahlrechts schon längst umgesetzt worden. Man will es eben so behalten wie es ist, denn so lebt es sich für Wenige auf Kosten von Vielen gut. Demokratie geht anders.

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