Bundesverfassungsgericht

Die Desiderius-Erasmmus-Stiftung ist die AfD-nahe Stiftung, welche bisher von Geldern ausgeschlossen blieb. Nun hat Karlsruhe ein Urteil gefällt, wonach dies verfassungswidrig ist, aber die Ampel will bereits im September das Gesetz entsprechend anpassen. Das “beste” und “demokratischste” Deutschland aller Zeiten (frei nach Steinmeier).

Chancengleichheit scheint wohl ein Fremdwort für die Antidemokraten der Altparteien zu sein. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts aus dem Urteil zur AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung war eindeutig: Der Gesetzgeber darf die parteinahen Stiftungen nicht ohne Stiftungsgesetz finanzieren. Die massiven staatlichen Leistungen wirkten sich „erheblich auf die chancengleiche Teilnahme der Parteien am politischen Wettbewerb“ aus, urteilten die Karlsruher Richter im Februar dieses Jahres. Dass bislang der Bundestag über die Finanzierung per Erlass des Haushaltsgesetzes entscheide, genüge nicht.

Die Zeit für ein neues Gesetz drängt: Am 1. Dezember stimmt der Bundestag in dritter Lesung über den Haushalt für das Jahr 2024 ab. Vorgesehen sind rund 700 Millionen Euro für die parteinahen Stiftungen der SPD, Union, Grünen, FDP und Linkspartei. Es wäre verfassungswidrig, wenn diese Gelder ohne gesetzliche Grundlage ausgezahlt würden. Eine neue Regelung muss also her.

Die große Frage, die dabei im Raum steht, ist: Soll auch künftig die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung, die von Erika Steinbach (AfD) geleitet wird, von der Förderung ausgeschlossen werden? Und wenn ja: Wie soll das rechtssicher gehen? Im bisherigen Haushaltsplanentwurf für 2024 sind jedenfalls keine Mittel für diese Stiftung vorgesehen.

Klar scheint: Die Desiderius-Erasmus-Stiftung soll im Gesetz nicht erwähnt werden. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts waren die Ampel-Fraktionen hier vorsichtig. Den Eindruck, eine „Lex AfD“ zu schaffen, will man unbedingt vermeiden. In welche Richtung es gehen soll, wurde aber zwischen den Zeilen klar: „Wir wollen verhindern, dass politische Stiftungen Gelder bekommen, die rechtsradikale und demokratiefeindliche Zwecke verfolgen“, sagte SPD-Fraktionsgeschäftsführer Johannes Fechner nach der mündlichen Verhandlung des Gerichts im vergangenen Jahr.

„Öffentliche Mittel dürfen nicht dafür missbraucht werden, Extremisten zu vernetzen“, hieß es von Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz nach dem Urteil. Doch genau das tut der Extremist ja mit ihrer parteinahen Stiftung. Es scheint eben nur die Frage zu sein, welcher Extremismus gemeint ist. Und da die Grünen aktuell durch medialer Berichterstattung teilweise in Regierungsverantwortung sind, werden sie trotz demokratiefeindlichen Agierens nicht vom sogenannten Verfassungsschutz beobachtet.

Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg, spricht von einer „verfassungswidrigen Verletzung der Chancengleichheit der Parteien“, eine Stiftung von der Finanzierung auszuschließen. „Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten oder von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen worden ist, darf sie nicht im politischen Wettbewerb benachteiligt werden.“

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