Rechts links

Wenn es um Ermittlungen gegen linksextreme Täter geht, schweigen sehr gerne die Medien, aber in einigen Bundesländern unter linksextremer und linker Regierung tut das selbe auch die Polizei. Wie wir berichteten, erfand die Bremer Polizei nicht nur ein rechtes Treffen, sondern verschwieg im gleichen Atemzug auch trotz vorliegenden Bekennerschreibens eine linksextreme Terrornacht.

Nun brannten in Bremen acht Einsatzfahrzeuge der Bereitschaftspolizei aus. Obwohl es klar ist, dass die Täter aus dem linksextremen Milieu kommen, teilt Polizeipressesprecher Nils Matthiesen mit, dass man in alle Richtungen ermitteln würde. Astrid Sievert von der BILD nimmt die Fakemeldung der Bremer Polizei über ein erfundenes rechtes Treffen auf und fragt den Leser, ob es Linksextremisten waren oder ein Racheakt der Rechten, da die Polizei zuvor ein solches Treffen auflöste. Trotz vorhandener Informationen konnte oder wollte Frau Sievert diese nicht berücksichtigen und übernahm obendrein blind – ohne Gegenprüfung oder den Ansatz journalistischer Bemühungen – die Falschinformationen aus dem Artikel der Bremer Polizei.

Dass dies kein Einzelfall ist, zeigt auch die Anklage gegen Lina Engel und ihre Hammerbande. Nach 20 Jahren erhebt erstmals wieder der Generalbundesanwalt Anklage gegen eine linksextreme terroristische Vereinigung. Und nicht einer Zeitung oder einer Nachrichtensendung ist dies eine Meldung wert. Stattdessen wird die frei erfundene Geschichte von einem rechten Treffen ungeprüft publiziert. Gegen entsprechende Medien sind bereits der Rundfunkrat und der Presserat eingeschaltet. Der Weser Kurier erkannte auch gleich den Ernst der Lage und schaltete seinen Anwalt ein. Dieser versucht sich aktuell an Schutzbehauptungen, die die mangelnde journalistische Sorgfalt aber nicht wett machen.

Wir fragten bei der BILD und bei ntv, welche die beiden meistgelesenen Onlinemainstreamnachrichtenmagazine in Deutschland sind, doch erhielten keine Antwort. Dies ist immer ein Zeichen dafür, dass sich jemand schuldig fühlt, hier auch die Bild, weil die Anklage gegen linksextreme Terroristen nicht in das Berichtsmotiv der Zeitung zu passen scheint. Darum auch Frau Sieverts entschärfende und suggerierende Fragestellung in oben genannten Artikel.

Anders sieht es in der Regel aus, wenn man etwas gegen Rechte berichten kann, welche dann auch gleich rechtsextrem sind, sofern es sich überhaupt um ein real stattgefundenes Ereignis handelt und nicht um die Erfindungen von Journalisten oder Polizeisprechern. Doch darf man dies natürlich nicht machen, wenn es eine Person betrifft, die die Bundeskanzlerin zuvor noch als “lupenreinen Demokraten” bezeichnet hat. Das würde ja ihren Ruf schaden. Und dass es bei der internationalen Ächtung des weißrussischen Staatschefs trotz möglicher berechtigter Kritik vor allem aber darum geht, dass die Zentralbanken nicht ihren gewünschten Einfluss im osteuropäischen Land voll durchsetzen können, auf diese Idee kommen weder linksgedrillte Journalisten, noch solche, die offensichtlich eine andere Berufswahl hätten treffen sollen.

Im Fall von Linas Hammerbande haben einige offensichtliche Opfer beklagt, dass die Leipziger Soko LinX nicht allen Spuren nachgegangen sei und auch Zeugen zum Teil nicht befragt wurden. Daher soll es wohl so sein, dass bei der Anklage durch den Generalbundesanwalt nicht alle Fälle, die man der Bande zurechnen könne, beigefügt seien, sondern nach Aussage einiger Opfer wohl nur ca. die Hälfte.

Wir fragten bei dem Generalbundesanwalt nach und erhielten folgende Antwort: “Der Anklage gegen Lina E. sowie die weiteren drei Angeschuldigten ist ein umfangreichen Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft vorausgegangen, soweit sich hinreichende tatsächlichen Anhaltspunkte für die Möglichkeit einer Straftat der Angeschuldigten gezeigt haben. Entsprechend den Vorgaben der Strafprozessordnung (§ 170 Abs. 1 StPO) wurde nach Abschluss dieser Ermittlungen in den Fällen Anklage erhoben, in denen sich auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung ergibt. Ich bitte um Verständnis, dass wir uns zu weiteren Einzelheiten nicht äußern können.”

Dieses Vorgehen ist bei Staatsanwälten üblich, doch betrifft es in der Regel nur Einzelfälle. Wenn bereits Anklagen bestehen und in diesem Zusammenhang auch nur Indizien für weitere Taten, welche mit der Anklage in Zusammenhang stehen könnten, vorhanden sind, werden diese unserer Erfahrung nach der Anklage hinzugefügt. Warum dies hier nicht der Fall ist, bleibt uns schleierhaft, wir werden das aber weiter beobachten.

Bzgl. der aktuellen Terrorserie von Linksextremisten in Sachsen und Thüringen haben wir bei dem Landeskriminalamt Thüringen nachgefragt. Bzgl. unserer Frage einer länderübergreifenden Zusammenarbeit erhielten wir nur eine allgemeine Beantwortung, dass so etwas anlassbezogen stattfindet. Ob das hier der Fall ist oder nicht, wurde nicht mitgeteilt. Bzgl. der Nachfragen zur linksextremen Motivation der Terroranschläge teilte man auch hier mit, dass man in alle Richtungen ermitteln würde. Ob dieser Aussage eine politische Order zugrunde liegt oder es die persönliche Motivation der Pressestellenmitarbeiterin ist, lohnt sich nicht zu fragen.

Als Resümee dieser traurigen Entwicklungen kann festgehalten werden, dass wir in Deutschland keine Polizisten brauchen, die eine rechte Gefahr erfinden und eine linke verschweigen. Wer aus politischer Motivation, ob diese nun per Order erhalten wurde oder der eigenen Weltanschauung entsprang, die Sicherheit der Menschen durch Schaffung falscher Tatsachen und Verharmlosung anderer gefährdet, hat im Staatsdienst nichts zu suchen. Und auch brauchen wir keine Journalisten, die weder ihr Handwerk beherrschen, noch vor moralischen Tiefschlägen zurückschrecken, wenn es der eigenen politischen Ideologie Aufwind zu verleihen mag.

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