Volksentscheid

Am heutigen Montag hat der Berliner Landeswahlausschuss das Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl 2021 in der Hauptstadt festgestellt, obwohl Landeswahlleiterin Petra Michaelis in der offenen Sitzung Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Wahl vorgetragen hatte. Festgestellt wurden jedoch lediglich geringfügige Änderungen zum vorläufigen Ergebnis.

Der Obmann der AfD-Bundestagsfraktion im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, Thomas Seitz, nimmt dazu wie folgt Stellung:

„Ich komme nicht umhin, die Gültigkeit der Wahlen zum Bundestag in Berlin ernsthaft in Frage zu stellen. In Berlin wurde gegen zwingende Wahlvorschriften massiv verstoßen.

Zu den zahlreichen Wahlfehlern gehören laut Eingeständnis des Landeswahlausschusses die Ausgabe falscher Stimmzettel durch Wahlvorstände, lange Warteschlangen bei der Stimmabgabe, zeitweises Fehlen von Stimmzetteln in Wahllokalen und die Schließung von Wahllokalen nach 18 Uhr.

Jedoch wurde der meines Erachtens schwerwiegendste Fehler ignoriert: An der Bundestagswahl konnten sich nicht-wahlberechtigte Personen beteiligen, konkret nicht-deutsche EU-Bürger, Personen unter 18 Jahren und Doppeltwähler.

Zur Erklärung: Für Wahlen auf kommunaler Ebene sind EU-Bürger sowie 16-Jährige wahlberechtigt, nicht aber für die Bundestagswahl. Nach dem Wahlsonntag jedoch berichteten Jugendliche, sie hätten an allen vier aktuellen Wahlen teilgenommen, statt lediglich an der BVV-Wahl. Bild-Zeitung und andere berichteten in extenso.

Der Umfang dieser Stimmabgaben lässt sich nicht genau ermitteln, da die Stimmzettel anonym abgegeben wurden.

Es bestehen jedoch statistisch signifikante Abweichungen im Verhältnis der Zahlen der gesamten abgegebenen Wählerstimmen zur BVV-Wahl sowie zur Bundestagswahl, der Zahl der Wahlberechtigten zur Bundestagswahl und zur BVV-Wahl und der Zahl der stimmberechtigten EU-Bürger und U18-Wähler, die ausschließlich zur BVV-Wahl stimmberechtigt waren.

Vereinfacht gesagt: Entweder haben die EU-Bürger und U18-Wähler ihre Stimmabgabe bei der BVV-Wahl fast kollektiv verweigert – oder sie haben bei der Bundestagswahl in großer Zahl mitgestimmt.

Von diesen beiden Möglichkeiten scheint letztere nach allen Erfahrungen weitaus wahrscheinlicher.

In der Summe erscheinen mir die Fehler als mandatsrelevant, zumindest ist dies aber nicht auszuschließen. Eine sichere Feststellung, dass das Zusammentreffen all dieser Fehler das Ergebnis nicht beeinflusst hat, ist nicht möglich.

Wenn die Wahl in Berlin nicht wiederholt wird, fehlt dem Bundestag und damit auch der nächsten Bundesregierung die demokratische Legitimation.“

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