In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das sogenannte Wahlrecht. Doch was ist, wenn jemand gar nicht wählen möchte? Dann wählt er eben nicht. Er taucht aber – gegen seinen Willen – in der Statistik als Nichtwähler auf. Als Nichtwähler kann er ebenfalls das Ergebnis beeinflussen. Dagegen wehrt sich nun einer unserer Leser.
So schrieb unser Leser etwa, dass er vor der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 beim Wahlbüro Dortmund, wo er wohnhaft ist, beim Oberbürgermeister angefragt hat, ihn aus dem Wählerverzeichnis zu streichen, um genau die Situation aus dem vorherigen Absatz zu vermeiden.
Eine Antwort erhielt er natürlich nicht, darum fragte er noch einmal nach und dann kam sie. Zusammengefasst als Kernaussage kann man sagen: Eine Löschung aus dem Wählerverzeichnis ist nicht geregelt.
Nach Kenntnisstands unseres Lesers sind die Wahlen aktuell noch nicht verfassungskonform. Dies teilte auch das Bundeverfassungsgericht mit. Einige behaupten in Onlinediskussionen immer, dass die Wahlen illegal seien und daher nichtig. Das ist natürlich Quatsch. Sie sind verfassungswidrig und daher muss das Wahlgesetz angepasst werden. Unser Leser hat daher mit seiner Formulierung natürlich Recht.
Aufgrund dieser nicht vorhandenen Verfassungskonformität kann es unser Leser nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, an den Wahlen teilzunehmen. Es reicht seiner Ansicht nach – die wir teilen – daher nicht aus, nicht wählen zu gehen, weil man dann eben zu den Nichtwählern mitgezählt wird. Damit würde man ihn ja auch auferlegen, die Wahlen anzuerkennen.
In einem Schreiben wandte er sich nun an den Bundeswahlleiter, Herrn Dr. Thiel und bat diesen um eine Einschätzung. Er möchte wissen, ob es einen Handlungsbedarf zur Regelung gibt. Das wollen wir auch gerne wissen und erwarten die Antwort mit Freude. Sollte diese nicht erfolgen, fragen wir als Pressevertreter gerne nach und unterstützen unseren Leser.
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Obwohl nur ein einziger Journalist mit der gelegentlichen Unterstützung zahlreicher ebenfalls freiberuflicher Kollegen und Ehrenamtler hat Stefan Raven News seit 2020 immer wieder Dinge aufgedeckt, die andere Medien erst später berichteten. Leider sehen es diese Medien nicht als angebracht an, den Erstberichterstatter (uns/mich) zu nennen, wie es im Journalismus Gang und Gebe ist. Einige haben uns sogar schon gelegentlich die Stories im wahrsten Sinne des Wortes geklaut. Das ist kein netter Umgang zwischen Kollegen.
Auf der anderen Seite werde ich auch immer wieder von politischen Extremisten angezeigt. Die Vorwürfe nennt man mir noch nicht einmal. Die Anzeigen stellen sich nach zwei Monaten von alleine ein. Es scheint hier vermutlich darum zu gehen, unliebsame Berichterstatter wegen ihrer hohen Trefferquote an Aufdeckungen einzuschüchtern. Funktioniert leider nicht, da weder ich, noch meine Kollegen uns jemals etwas zu schulden kommen lassen. Um ehrlich zu sein, motiviert uns dieses sogar noch, noch weiter zu bohren, noch mehr nachzuhaken und erst Recht über bestimmte Themen zu schreiben.
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