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Berlin: (hib/STO) – Die Zahl der Asylanträge von Antragstellern aus der Türkei ist laut Bundesregierung von 11.423 im Jahr 2019 auf 6.562 im vergangenen Jahr zurückgegangen. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26758) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26071) weiter hervorgeht, waren von den Antragstellern im Jahr 2019 nach freiwilligen Angaben zur eigenen Volkszugehörigkeit 5.301 kurdischstämmig sowie 6.122 „türkischstämmig/Sonstige“ und im vergangenen Jahr 3.748 kurdischstämmig sowie 2.814 türkischstämmig oder Sonstige.

Vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sind den Angaben zufolge im vergangenen Jahr insgesamt 514 Antragsteller aus der Türkei (2019: 770) als asylberechtigt anerkannt worden, während 3.706 (2019: 4.101) Flüchtlingsschutz und 31 (2019: 39) subsidiären Schutz erhielten. Ein Abschiebungsverbot gemäß Paragraph 60 V/VII des Aufenthaltsgesetzes wurde im Jahr 2020 laut Vorlage in 38 Fällen (2019: 33) festgestellt; abgelehnt wurden vom Bamf insgesamt 5.060 Anträge (2019: 4.911), und in 628 Fällen (2019: 572) kam es zu „sonstigen Verfahrenserledigungen“. Die sogenannte Gesamtquote weist die Bundesregierung in der Antwort für das Jahr 2020 mit insgesamt 43,0 Prozent aus nach 47,4 Prozent im Vorjahr.

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