Berlin: (hib/AW) – Die Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, fordert grundlegende Nachbesserungen an den vor 30 Jahren verabschiedeten SED-Unrechtbereinigungsgesetzen. So scheitere noch immer die breite Mehrheit der Opfer der SED-Diktatur bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden, führte Zupke am Donnerstag bei der Vorstellung ihres Jahresberichts 2022 (20/2220) vor der Bundespressekonferenz in Berlin aus. Seit mehr als zwanzig Jahren werde bis heute ohne durchschlagenden Erfolg probiert, durch Änderungen und Ergänzungen der bestehenden Regelungen eine Verbesserung zu erreichen. „Ich werbe daher entschieden dafür, dass wir keine Kosmetik am bestehenden Regelungsrahmen betreiben. Ich schlage vor, dass auf Grundlage klar definierter Kriterien, wie politische Haft oder Zersetzung, und definierter Krankheitsbilder der Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und dem heutigen Gesundheitsschaden als gegeben vorausgesetzt wird“, sagte die SED-Opferbeauftragte. Zupke begrüßt in ihrem Bericht ausdrücklich, dass viele Impulse, die sie dem Parlament in ihrem Zwischenbericht im Herbst 2021 übergeben hatte, in den Koalitionsvertrag der neuen Regierung aufgenommen worden seien. Am Mittwoch hatte Zupke ihren Bericht bereits an Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) übergeben.
In ihrem Bericht verweist Zupke auf eine Studie der Brandenburger Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur aus dem Jahr 2020, nach der fast jeder zweite der in Brandenburg lebenden Betroffenen von SED-Unrecht über ein Haushaltseinkommen von weniger als 1.000 Euro verfügt. Runde 60 Prozent der Betroffenen litten zudem nach eigenen Angaben unter den körperlichen und psychischen Auswirkungen der erlittenen Repressionen. Dies zeige eindrücklich, „wie die Folgen der Diktatur bis heute bei den Betroffenen und ihren Familien fortwirken und ihr tägliches Leben beeinflussen“, schreibt die Opferbeauftragte.
Konkret fordert Zupke eine Dynamisierung der monatlichen Opferrente von aktuell 330 Euro. Aufgrund der aktuell steigenden Inflation sinke der reale Wert der vorangegangenen Erhöhung zunehmend. Deshalb müsse die Opferrente neben einer „spürbaren Erhöhung“ dynamisiert werden, um die wiederkehrende Debatte über die Angemessenheit der Opferrente, die von vielen Opfern der SED-Diktatur als belastend wahrgenommen werde, zu vermeiden. Zudem spricht sich Zupke dafür aus, den Bezug der Opferrente von der Bedürftigkeit der Bezieher zu entkoppeln. Die Opferrente diene „der Würdigung des besonderen Schicksals der politischen Häftlinge und der Opfer, die in Jugendwerkhöfen und Spezialkinderheimen untergebracht wurden“. Ebenso tritt Zupke für die Vererbbarkeit der Opferrente an Ehe- und Lebenspartner ein. In den Genuss der Opferrente sollen nach dem Willen Zupke zukünftig auch alle deutschen Staatsbürger kommen, die außerhalb der ehemaligen DDR im kommunistischen Ausland inhaftiert waren.
Zupke spricht sich darüber hinaus gegen die Absenkung der Ausgleichsleistungen bei Renteneintritt nach dem BerRehaG von 240 auf 180 Euro aus. Da die beruflichen Biografien der SED-Opfer in vielfacher Hinsicht gebrochen seien, hätten sie in der Regel nur Anspruch auf eine niedrige Rente. Durch die Absenkung „wird die soziale Lage der Betroffenen zusätzlich verschlechtert“, schreibt Zupke. Zudem sei die Bedürftigkeitsgrenze für den Bezug der Ausgleichszahlungen zu niedrig angesetzt und die im Gesetz angegeben Verfolgungszeiten müssten angepasst werden. „Viele Betroffene sind durch einen mehrmonatigen Arbeitsplatzverlust oder eine Haft in ihrer Erwerbsbiografie massiv geschädigt, ohne dass die vom Gesetzgeber vorgesehene Verfolgungszeit von drei Jahren vorliegt.“ Die SED-Opferbeauftragte wirbt dafür, auch bei der Ausgleichsleistung eine Dynamisierung zu prüfen.
Evelkyn Zupke betont in ihrem Jahresbericht, dass die gesamtdeutsche Verantwortung für die Aufarbeitung des SED-Unrechts und die Unterstützung der Opfer weiterhin bestehe. Nicht nur die Fluchtbewegungen und der Häftlingsfreikauf zeigten die Verflechtungen zwischen Ost und West. Auch die Zwangsarbeit, die die politischen Häftlinge in den DDR-Gefängnissen für westdeutsche Konzerne leisten mussten, stehe eindrücklich dafür, dass die Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur eben nicht nur Ostdeutschland betreffe.
Hierzu erklärt der Kulturpolitiker und parlamentarische Geschäftsführer der AfD Bundestagsfraktion, Götz Frömming:
„Es darf keine weitere Verschleppung des Mahnmals für die Opfer des Kommunismus mehr geben. Die Beschlüsse des Bundestages sind eindeutig. Die Bundesbeauftragte mahnt zu Recht eine zügige Entscheidung über den Standort an. Man hat inzwischen den Eindruck, dass einige in der Verantwortung Stehende entgegen ihrer öffentlichen Zustimmung das Projekt heimlich sabotieren.“
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