Skinhead

Zu einem Fall von Volksverhetzung und Beleidigung kam es laut Meldung der Berliner Polizei am Donnerstag an einem Badestrand. Da sich unsere Stichproben von “rechten Vorfällen” gerade auf die Berliner Polizei beziehen, fragten wir natürlich nach.

Der Hintergrund ist derjenige, dass Straftaten, die von der Sache her in den Phänomenbereich politisch-motivierte Kriminalität rechts eingeordnet werden, in den meisten Fällen gar nicht von sogenannten Rechtsextremisten begangen werden, bzw. dass es sich gar nicht um Rechte und damit zusammenhängende Straftaten handelt, aber so dargestellt wird, wie es z. B. im Zuge der Corona-Plandemie der Fall gewesen ist.

In dem nun vorliegenden Fall ist die Rede von einer Frau, die von Zeugen in Tegel festgehalten wurde. Sie soll volksverhetzende Ausrufe getätigt haben und hätte gezielt einen 33jährigen Badegast beleidigt. Die Dame hatte einen Promillewert von 2. Sie war also stark betrunken. Bei solchen Vorfällen habe ich aus Erfahrung immer stark Zweifel, dass eine politische Motivation dahintersteckt.

Wir wollten also wissen, ob diese Frau dem politischen Phänomenbereich rechts zuzuordnen ist und ob sie schon zuvor durch derartige Fälle in Erscheinung getreten ist. Diese Auskunft sollte ja immerhin kein Problem sein, denn man veröffentlichte ja auch ihr Alter und den Promillewert. Doch seit die neue Pressesprecherin bei der Berliner Polizei tätig ist, gibt es solche Auskünfte nicht mehr – Datenschutz. Darauf wurde in Bezug auf diese beiden Fragen erwartungsgemäß auch dieses Mal hingewiesen. Wir vermuten hinter dieser Auskunft eher eine Schutzbehauptung, um die Kriminalstatistiken nicht zu gefährden, an denen sich Verschwörungsideologen aus Medien und Politik jedes Jahr die Hände reiben und den vermeintlichen Rechtsradikalismus als die größte Gefahr in Deutschland zu verkaufen. Immerhin machen wir derartige Befragungen und Stichproben jetzt schon seit über drei Jahren und diese war auch Gegenstand eines Kapitels in dem Buch “Linksextreme Zivilgesellschaft – Die größte politische Gefahr in Deutschland“. Es ist klar, dass das irgendwann zu derartigen Schutzvorkehrungen der Polizeien der Länder und des Bundes kommen musste.

Immerhin, eine Auskunft lässt darauf hoffen, dass die Polizeien vllt. auch bzgl. einzelner Fälle – zumindest wenn wir nachfragen – sensibler und ehrlicher mit deren Zuordnung umgehen. Auf die Frage, ob diese Tat dem Phänomenbereich politisch-motivierte Kriminalität rechts zugeordnet wird, erhielten wir die Antwort, dass das derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen sei.

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